Immobilien Zwangsversteigerungen
deutscher Amtsgerichte
Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Gutachten zu jedem Objekt — täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen aller 16 Bundesländer. Stand: 01. September 2026.
- Aktive Termine
- 3.462
- Bundesländer
- 16
- Aktualisierung
- Tägl.
- Quellen der Gerichte
- Offiziell
Warum über eine Zwangsversteigerung kaufen?
Oft unter Verkehrswert
Der Zuschlag kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.
Ohne Maklerprovision
Der Erwerb läuft direkt über das Amtsgericht — eine Maklercourtage fällt nicht an.
Amtliche Daten & Geo-Analyse
Termine, Verkehrswerte und Gutachten aus den amtlichen Bekanntmachungen — ergänzt um amtliche Bodenrichtwerte, Luftbild und Flurstücksgrenzen auf der Objektkarte.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts. Mehr im Ratgeber.
Alle Termine deines Bundeslandes
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Nächste Versteigerungstermine
siehe Beschreibung
Reiheneckhaus als Zweifamilienwohnhaus und Einzelgarage
Zweifamilienhaus
1-Zimmer-Wohnung
Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus, Garage
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Einfamilienhaus, Sonstiges, Garage
Einfamilienhaus
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Einfamilienhaus
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land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
unbebautes Grundstück
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Zwangsversteigerungen nach Bundesland
Zwangsversteigerungen nach Stadt
Nach Objektart
Häufige Fragen zu Immobilien-Zwangsversteigerungen
Sachliche Hinweise zu Ablauf, Verkehrswert, Wertgrenzen, Kosten und Bietverfahren. Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.
Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?
Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Im Termin werden zunächst die Versteigerungsbedingungen verlesen, anschließend folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält in der Regel den Zuschlag. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG); maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Amtsgerichts.
Was bedeutet der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Marktwert der Immobilie zum Stichtag. Er dient als Bezugsgröße für die gesetzlichen Wertgrenzen im Verfahren und als Orientierung für Bietinteressenten. Der Verkehrswert ist nicht mit dem Mindest- oder dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen.
Kann man eine Immobilie unter Verkehrswert ersteigern?
Grundsätzlich ja. Das Höchstgebot kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Versteigerungstermin schützen jedoch die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) bestimmte Beteiligte vor einem Zuschlag zu sehr niedrigen Geboten. Ob ein günstiger Erwerb möglich ist, hängt vom Bieterinteresse und vom Einzelfall ab.
Was ist das geringste Gebot und was bedeuten die 5/10- und 7/10-Grenzen?
Das geringste Gebot umfasst die dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Verfahrenskosten und bildet die Untergrenze für ein wirksames Gebot. Zusätzlich gelten im ersten Termin zwei Wertgrenzen: Bei einem Höchstgebot unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen; bei einem Gebot unter 7/10 (70 %) kann ein berechtigter Beteiligter die Versagung des Zuschlags beantragen. In einem etwaigen zweiten Termin entfallen diese Wertgrenzen.
Welche Kosten und Gebühren fallen beim Ersteigern an?
Vor dem Termin kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von in der Regel 10 % des Verkehrswerts verlangen. Nach dem Zuschlag fallen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich) sowie Gerichtskosten an. Anders als beim freihändigen Kauf entstehen beim Ersteigern üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag, da der Eigentumsübergang durch den gerichtlichen Zuschlagsbeschluss erfolgt. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung des Amtsgerichts.
Wie leiste ich die Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung wird in der Regel nicht in bar entgegengenommen. Üblich sind eine vorab erfolgte Überweisung an die Gerichtskasse, ein bestätigter bzw. Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft. Die zulässigen Formen und Fristen legt das jeweilige Amtsgericht fest und gibt sie in der Bekanntmachung oder auf Nachfrage bekannt.
Kann man das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?
Eine Besichtigung ist nicht garantiert. Da sich die Immobilie häufig noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern befindet, besteht kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Wichtigste Informationsquelle ist daher das Verkehrswertgutachten, sofern es vom Gericht veröffentlicht wurde. Ob eine Besichtigung möglich ist, klärt im Einzelfall das Amtsgericht.
Braucht man eine Finanzierungsbestätigung?
Für das Bieten selbst ist eine Finanzierungsbestätigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da der Zuschlag jedoch bindend ist und die Kaufsumme samt Zinsen kurzfristig zu leisten ist, ist eine vorab geklärte Finanzierung dringend zu empfehlen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank vor dem Termin schafft Sicherheit über den verfügbaren Rahmen.
Wie finde ich Versteigerungstermine in meiner Region?
Termine lassen sich über dieses Portal nach Bundesland und Amtsgericht filtern und durchsuchen. Die Daten stammen aus den offiziellen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden regelmäßig aktualisiert. Termine können kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.
