Bundesversteigerungsportal
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3.474 aktuelle Termine deutschlandweit

Immobilien Zwangsversteigerungen
deutscher Amtsgerichte

Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Gutachten zu jedem Objekt — täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen aller 16 Bundesländer. Stand: 05. September 2026.

Aktive Termine
3.474
Bundesländer
16
Aktualisierung
Tägl.
Quellen der Gerichte
Offiziell
Vorteile

Warum über eine Zwangsversteigerung kaufen?

Oft unter Verkehrswert

Der Zuschlag kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.

Ohne Maklerprovision

Der Erwerb läuft direkt über das Amtsgericht — eine Maklercourtage fällt nicht an.

Amtliche Daten & Geo-Analyse

Termine, Verkehrswerte und Gutachten aus den amtlichen Bekanntmachungen — ergänzt um amtliche Bodenrichtwerte, Luftbild und Flurstücksgrenzen auf der Objektkarte.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts. Mehr im Ratgeber.

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Aktuell

Nächste Versteigerungstermine

Alle Termine
Sep0708:00
Baden-Württemberg

Sonstiges

97993 Creglingen
Verkehrswert
40.000 €
Amtsgericht Crailsheim
Sep0709:30
Nordrhein-Westfalen

Eigentumswohnung

47198 Duisburg
Verkehrswert
14.800 €
Amtsgericht Duisburg
Sep0709:30
Bayern

Wohnhaus

96149 Breitengüßbach
Verkehrswert
354.000 €
Amtsgericht Bamberg
Sep0710:00
Niedersachsen

Einfamilienhaus

26419 Schortens
Verkehrswert
220.000 €
Amtsgericht Jever
Sep0710:00
Nordrhein-Westfalen

Zweifamilienhaus, Garage, ehem. Stallgebäude und ehem. Kokslager

59174 Kamen
Verkehrswert
135.000 €
Amtsgericht Kamen
Sep0710:00
Saarland

Wohn-/Geschäftshaus, unbebautes Grundstück, Sonstiges

66333 Völklingen
Verkehrswert
399.620 €
Amtsgericht Völklingen im Saarland
Sep0710:30
Bayern

Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

97792 Unterriedenberg
Verkehrswert
1.180 €
Amtsgericht Schweinfurt
Sep0711:00
Baden-Württemberg

Baugrundstück

74582 Gerabronn
Verkehrswert
55.000 €
Amtsgericht Crailsheim
Sep0714:00
Bayern

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

86633 Neuburg
Verkehrswert
112.000 €
Amtsgericht Ingolstadt
Sep0808:00
Bayern

Siehe Beschreibung

96482 Ahorn
Verkehrswert
112.425 €
Amtsgericht Coburg
Sep0809:00
Niedersachsen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Erbbaurecht

30519 Hannover
Verkehrswert
61.000 €
Amtsgericht Hannover
Sep0809:00
Brandenburg

Einfamilienhaus, Sonstiges

16775 Löwenberger Land
Verkehrswert
153.000 €
Amtsgericht Neuruppin
Sep0809:00
Sachsen

Einfamilienhaus

02999 Lohsa
Verkehrswert
94.000 €
Amtsgericht Bautzen
Sep0809:00
Thüringen

Zweifamilienhaus

98553 Schleusingen
Verkehrswert
281.000 €
Amtsgericht Sonneberg
Sep0809:00
Rheinland-Pfalz

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

67098 Bad Dürkheim
Verkehrswert
146.000 €
Amtsgericht Bad Dürkheim
Sep0809:00
Nordrhein-Westfalen

Wohnhaus mit Mischnutzung, Garage

53347 Alfter
Verkehrswert
227.000 €
Amtsgericht Bonn
Objektart

Nach Objektart

Hintergrund

Häufige Fragen zu Immobilien-Zwangsversteigerungen

Sachliche Hinweise zu Ablauf, Verkehrswert, Wertgrenzen, Kosten und Bietverfahren. Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?

Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Im Termin werden zunächst die Versteigerungsbedingungen verlesen, anschließend folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält in der Regel den Zuschlag. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG); maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Amtsgerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Marktwert der Immobilie zum Stichtag. Er dient als Bezugsgröße für die gesetzlichen Wertgrenzen im Verfahren und als Orientierung für Bietinteressenten. Der Verkehrswert ist nicht mit dem Mindest- oder dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen.

Kann man eine Immobilie unter Verkehrswert ersteigern?

Grundsätzlich ja. Das Höchstgebot kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Versteigerungstermin schützen jedoch die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) bestimmte Beteiligte vor einem Zuschlag zu sehr niedrigen Geboten. Ob ein günstiger Erwerb möglich ist, hängt vom Bieterinteresse und vom Einzelfall ab.

Was ist das geringste Gebot und was bedeuten die 5/10- und 7/10-Grenzen?

Das geringste Gebot umfasst die dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Verfahrenskosten und bildet die Untergrenze für ein wirksames Gebot. Zusätzlich gelten im ersten Termin zwei Wertgrenzen: Bei einem Höchstgebot unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen; bei einem Gebot unter 7/10 (70 %) kann ein berechtigter Beteiligter die Versagung des Zuschlags beantragen. In einem etwaigen zweiten Termin entfallen diese Wertgrenzen.

Welche Kosten und Gebühren fallen beim Ersteigern an?

Vor dem Termin kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von in der Regel 10 % des Verkehrswerts verlangen. Nach dem Zuschlag fallen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich) sowie Gerichtskosten an. Anders als beim freihändigen Kauf entstehen beim Ersteigern üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag, da der Eigentumsübergang durch den gerichtlichen Zuschlagsbeschluss erfolgt. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Wie leiste ich die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung wird in der Regel nicht in bar entgegengenommen. Üblich sind eine vorab erfolgte Überweisung an die Gerichtskasse, ein bestätigter bzw. Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft. Die zulässigen Formen und Fristen legt das jeweilige Amtsgericht fest und gibt sie in der Bekanntmachung oder auf Nachfrage bekannt.

Kann man das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?

Eine Besichtigung ist nicht garantiert. Da sich die Immobilie häufig noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern befindet, besteht kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Wichtigste Informationsquelle ist daher das Verkehrswertgutachten, sofern es vom Gericht veröffentlicht wurde. Ob eine Besichtigung möglich ist, klärt im Einzelfall das Amtsgericht.

Braucht man eine Finanzierungsbestätigung?

Für das Bieten selbst ist eine Finanzierungsbestätigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da der Zuschlag jedoch bindend ist und die Kaufsumme samt Zinsen kurzfristig zu leisten ist, ist eine vorab geklärte Finanzierung dringend zu empfehlen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank vor dem Termin schafft Sicherheit über den verfügbaren Rahmen.

Wie finde ich Versteigerungstermine in meiner Region?

Termine lassen sich über dieses Portal nach Bundesland und Amtsgericht filtern und durchsuchen. Die Daten stammen aus den offiziellen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden regelmäßig aktualisiert. Termine können kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

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