Bundesversteigerungsportal
3.529 aktuelle Termine deutschlandweit

Immobilien Zwangsversteigerungen
deutscher Amtsgerichte

Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Gutachten zu jedem Objekt — täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen aller 16 Bundesländer. Stand: 19. September 2026.

Aktive Termine
3.529
Bundesländer
16
Aktualisierung
Tägl.
Quellen der Gerichte
Offiziell
Vorteile

Warum über eine Zwangsversteigerung kaufen?

Oft unter Verkehrswert

Der Zuschlag kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.

Ohne Maklerprovision

Der Erwerb läuft direkt über das Amtsgericht — eine Maklercourtage fällt nicht an.

Amtliche Daten & Geo-Analyse

Termine, Verkehrswerte und Gutachten aus den amtlichen Bekanntmachungen — ergänzt um amtliche Bodenrichtwerte, Luftbild und Flurstücksgrenzen auf der Objektkarte.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts. Mehr im Ratgeber.

Aktuell

Welche Versteigerungstermine stehen als Nächstes an?

Alle Termine
Sep2109:00
Sachsen-Anhalt

Doppelhaushälfte

06729 Elsteraue
Verkehrswert
127.000 €
Amtsgericht Zeitz
Sep2109:00
Hessen

Wohn-/Geschäftshaus

63110 Rodgau
Verkehrswert
575.000 €
Amtsgericht Seligenstadt
Sep2109:00
Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus

67705 Trippstadt
Verkehrswert
460.000 €
Amtsgericht Kaiserslautern
Sep2109:00
Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus

66887 Rammelsbach
Verkehrswert
50.400 €
Amtsgericht Kusel
Sep2109:30
Schleswig-Holstein

Einfamilienhaus

25832 Tönning
Verkehrswert
165.000 €
Amtsgericht Husum
Sep2109:30
Niedersachsen

Einfamilienhaus

27472 Cuxhaven
Verkehrswert
134.000 €
Amtsgericht Cuxhaven
Sep2109:30
Brandenburg

Einfamilienhaus

01990 Großkmehlen
Verkehrswert
174.100 €
Amtsgericht Senftenberg
Sep2109:30
Nordrhein-Westfalen

Eigentumswohnung

47198 Duisburg
Verkehrswert
22.000 €
Amtsgericht Duisburg
Sep2110:00
Hessen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

36110 Schlitz
Verkehrswert
54.500 €
Amtsgericht Alsfeld
Sep2110:00
Rheinland-Pfalz

Freistehendes Einfamilienhaus- MASSA Fertigteilhaus

54675 Geichlingen
Verkehrswert
332.000 €
Amtsgericht Bitburg
Sep2110:00
Nordrhein-Westfalen

Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)

51143 Köln
Verkehrswert
758.000 €
Amtsgericht Köln
Sep2110:00
Sachsen

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

04315 Leipzig
Verkehrswert
180.000 €
Amtsgericht Leipzig
Sep2110:00
Niedersachsen

Reihenhaus

38350 Helmstedt
Verkehrswert
69.900 €
Amtsgericht Helmstedt
Sep2110:00
Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus mit Scheune, Garage

55777 Mettweiler
Verkehrswert
162.000 €
Amtsgericht Idar-Oberstein
Sep2110:15
Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus

56825 Urschmitt
Verkehrswert
190.000 €
Amtsgericht Cochem
Sep2110:30
Berlin

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

14059 Berlin
Verkehrswert
144.000 €
Amtsgericht Charlottenburg
Gerichte

Welche Amtsgerichte versteigern am häufigsten?

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Die hier gelisteten Gerichte haben die meisten anstehenden Termine und genug abgeschlossene Verfahren für eine eigene Verkehrswert-Statistik.

Alle Amtsgerichte A–Z
Wissen

Ratgeber zur Zwangsversteigerung

Wer zum ersten Mal bietet, braucht vor allem drei Antworten: wie der Termin abläuft, was der Verkehrswert bedeutet und welche Wertgrenzen gelten. Die folgenden Beiträge beantworten das mit den maßgeblichen Paragrafen und verlinken jeweils den amtlichen Gesetzestext.

Alle Ratgeber
Objektart

Welche Objektarten werden versteigert?

Versteigert wird alles, was im Grundbuch steht: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte. Häuser und Wohnungen stellen den größten Teil der Verfahren. Jede Objektart führt eine eigene Übersicht mit den bundesweit anstehenden Terminen.

Übersicht als PDF
Alle Termine in deinem Bundesland als druckbarer Kalender
Sortiert nach Datum, mit Verkehrswert + Adresse + Checkliste — ab 0,99 €
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Hintergrund

Häufige Fragen zu Immobilien-Zwangsversteigerungen

Sachliche Hinweise zu Ablauf, Verkehrswert, Wertgrenzen, Kosten und Bietverfahren. Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?

Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Im Termin werden zunächst die Versteigerungsbedingungen verlesen, anschließend folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält in der Regel den Zuschlag. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG); maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Amtsgerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Marktwert der Immobilie zum Stichtag. Er dient als Bezugsgröße für die gesetzlichen Wertgrenzen im Verfahren und als Orientierung für Bietinteressenten. Der Verkehrswert ist nicht mit dem Mindest- oder dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen.

Kann man eine Immobilie unter Verkehrswert ersteigern?

Grundsätzlich ja. Das Höchstgebot kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Versteigerungstermin schützen jedoch die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) bestimmte Beteiligte vor einem Zuschlag zu sehr niedrigen Geboten. Ob ein günstiger Erwerb möglich ist, hängt vom Bieterinteresse und vom Einzelfall ab.

Was ist das geringste Gebot und was bedeuten die 5/10- und 7/10-Grenzen?

Das geringste Gebot umfasst die dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Verfahrenskosten und bildet die Untergrenze für ein wirksames Gebot. Zusätzlich gelten im ersten Termin zwei Wertgrenzen: Bei einem Höchstgebot unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen; bei einem Gebot unter 7/10 (70 %) kann ein berechtigter Beteiligter die Versagung des Zuschlags beantragen. In einem etwaigen zweiten Termin entfallen diese Wertgrenzen.

Welche Kosten und Gebühren fallen beim Ersteigern an?

Vor dem Termin kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von in der Regel 10 % des Verkehrswerts verlangen. Nach dem Zuschlag fallen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich) sowie Gerichtskosten an. Anders als beim freihändigen Kauf entstehen beim Ersteigern üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag, da der Eigentumsübergang durch den gerichtlichen Zuschlagsbeschluss erfolgt. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Wie leiste ich die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung wird in der Regel nicht in bar entgegengenommen. Üblich sind eine vorab erfolgte Überweisung an die Gerichtskasse, ein bestätigter bzw. Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft. Die zulässigen Formen und Fristen legt das jeweilige Amtsgericht fest und gibt sie in der Bekanntmachung oder auf Nachfrage bekannt.

Kann man das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?

Eine Besichtigung ist nicht garantiert. Da sich die Immobilie häufig noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern befindet, besteht kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Wichtigste Informationsquelle ist daher das Verkehrswertgutachten, sofern es vom Gericht veröffentlicht wurde. Ob eine Besichtigung möglich ist, klärt im Einzelfall das Amtsgericht.

Braucht man eine Finanzierungsbestätigung?

Für das Bieten selbst ist eine Finanzierungsbestätigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da der Zuschlag jedoch bindend ist und die Kaufsumme samt Zinsen kurzfristig zu leisten ist, ist eine vorab geklärte Finanzierung dringend zu empfehlen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank vor dem Termin schafft Sicherheit über den verfügbaren Rahmen.

Wie finde ich Versteigerungstermine in meiner Region?

Termine lassen sich über dieses Portal nach Bundesland und Amtsgericht filtern und durchsuchen. Die Daten stammen aus den offiziellen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden regelmäßig aktualisiert. Termine können kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

Ist das Bundesversteigerungsportal eine Behörde oder eine amtliche Stelle?

Nein. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal und keine Behörde, kein Amtsgericht und keine amtliche Stelle. Es bündelt die öffentlich bekannt gemachten Versteigerungstermine der deutschen Amtsgerichte an einem Ort und bietet keine Rechtsberatung. Rechtlich maßgeblich sind stets ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweils zuständigen Amtsgerichts, nicht die Angaben auf diesem Portal.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
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