Immobilien Zwangsversteigerungen
deutscher Amtsgerichte
Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Gutachten zu jedem Objekt — täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen aller 16 Bundesländer. Stand: 08. September 2026.
- Aktive Termine
- 3.514
- Bundesländer
- 16
- Aktualisierung
- Tägl.
- Quellen der Gerichte
- Offiziell
Warum über eine Zwangsversteigerung kaufen?
Oft unter Verkehrswert
Der Zuschlag kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.
Ohne Maklerprovision
Der Erwerb läuft direkt über das Amtsgericht — eine Maklercourtage fällt nicht an.
Amtliche Daten & Geo-Analyse
Termine, Verkehrswerte und Gutachten aus den amtlichen Bekanntmachungen — ergänzt um amtliche Bodenrichtwerte, Luftbild und Flurstücksgrenzen auf der Objektkarte.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts. Mehr im Ratgeber.
Welche Versteigerungstermine stehen als Nächstes an?
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Sonstiges
Einfamilienhaus
Doppelhaushälfte
Sonstiges
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Sonstiges
Sonstiges
Ladengeschäft
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus, Garage
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung, Kellerraum
Sonstiges
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Wie verteilen sich die Termine auf die Bundesländer?
Die 3.514 aktuellen Versteigerungstermine verteilen sich auf alle 16 Bundesländer. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen tragen die meisten Verfahren, die Stadtstaaten die wenigsten. Jede Landesseite zeigt die Termine des Landes mit Verkehrswert, Median-Marktdaten und den zuständigen Amtsgerichten.
In welchen Städten wird aktuell versteigert?
Versteigert wird in ganz Deutschland, die Dichte ist in den Ballungsräumen am höchsten. Die folgenden Großstädte führen jeweils eine eigene Übersicht mit den anstehenden Terminen, dem Median-Verkehrswert der Stadt und dem zuständigen Amtsgericht.
Welche Amtsgerichte versteigern am häufigsten?
Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Die hier gelisteten Gerichte haben die meisten anstehenden Termine und genug abgeschlossene Verfahren für eine eigene Verkehrswert-Statistik.
- Amtsgericht Rudolstadt47
- Amtsgericht Charlottenburg41
- Amtsgericht Trier38
- Amtsgericht Zwickau38
- Amtsgericht Landshut34
- Amtsgericht Potsdam34
- Amtsgericht Fürth29
- Amtsgericht Bamberg28
- Amtsgericht Coburg28
- Amtsgericht Bautzen27
- Amtsgericht Neuruppin27
- Amtsgericht Gera26
- Amtsgericht Siegburg26
- Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim24
- Amtsgericht Senftenberg24
- Amtsgericht Stendal22
- Amtsgericht Westerburg22
- Amtsgericht Bad Oeynhausen21
- Amtsgericht Eisleben20
- Amtsgericht Mühlhausen20
- Amtsgericht Idar-Oberstein19
- Amtsgericht Neuss19
- Amtsgericht Offenbach am Main19
- Amtsgericht Strausberg19
Ratgeber zur Zwangsversteigerung
Wer zum ersten Mal bietet, braucht vor allem drei Antworten: wie der Termin abläuft, was der Verkehrswert bedeutet und welche Wertgrenzen gelten. Die folgenden Beiträge beantworten das mit den maßgeblichen Paragrafen und verlinken jeweils den amtlichen Gesetzestext.
- Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?Vom Antrag des Gläubigers über die Bekanntmachung bis zum Zuschlag: So läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Schritt für Schritt ab.
- Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehenWas der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung bedeutet, wie das Gericht ihn feststellt und warum er nicht mit dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen ist.
- Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen einfach erklärtDie 5/10- und 7/10-Grenze schützen im ersten Versteigerungstermin bestimmte Beteiligte. Was die Wertgrenzen bedeuten und wann sie entfallen — verständlich erklärt.
- Sicherheitsleistung und Finanzierung beim ErsteigernSicherheitsleistung von rund 10 Prozent, zulässige Zahlungsformen und die Bedeutung einer vorab geklärten Finanzierung beim Ersteigern einer Immobilie.
- Risiken und Tipps für Bieter in der ZwangsversteigerungEingeschränkte Besichtigung, bindender Zuschlag und mögliche Belastungen: die wichtigsten Risiken und praktische Tipps für Bieter in der Zwangsversteigerung.
- Zwangsversteigerung verhindern: Möglichkeiten für EigentümerWie Eigentümer eine drohende Zwangsversteigerung ihres Hauses abwenden können: Ratenzahlung, Ablösung, Einstellung des Verfahrens und freihändiger Verkauf.
- Haus ersteigern: Ablauf, Kosten und worauf Sie achten solltenEin Haus aus der Zwangsversteigerung kaufen: So funktioniert das Bieten, diese Kosten kommen auf Sie zu und darauf sollten Käufer vor dem Termin achten.
- Teilungsversteigerung bei Scheidung und ErbengemeinschaftWenn sich Miteigentümer nicht einigen: Wie die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft bei Scheidung oder Erbengemeinschaft abläuft.
- Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und RäumungWas gilt, wenn die ersteigerte Immobilie noch bewohnt oder vermietet ist? Wohnrecht, Mietverhältnis, Besitzübergang und Räumungstitel im Überblick.
Welche Objektarten werden versteigert?
Versteigert wird alles, was im Grundbuch steht: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte. Häuser und Wohnungen stellen den größten Teil der Verfahren. Jede Objektart führt eine eigene Übersicht mit den bundesweit anstehenden Terminen.
Häufige Fragen zu Immobilien-Zwangsversteigerungen
Sachliche Hinweise zu Ablauf, Verkehrswert, Wertgrenzen, Kosten und Bietverfahren. Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.
Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?
Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Im Termin werden zunächst die Versteigerungsbedingungen verlesen, anschließend folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält in der Regel den Zuschlag. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG); maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Amtsgerichts.
Was bedeutet der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Marktwert der Immobilie zum Stichtag. Er dient als Bezugsgröße für die gesetzlichen Wertgrenzen im Verfahren und als Orientierung für Bietinteressenten. Der Verkehrswert ist nicht mit dem Mindest- oder dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen.
Kann man eine Immobilie unter Verkehrswert ersteigern?
Grundsätzlich ja. Das Höchstgebot kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Versteigerungstermin schützen jedoch die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) bestimmte Beteiligte vor einem Zuschlag zu sehr niedrigen Geboten. Ob ein günstiger Erwerb möglich ist, hängt vom Bieterinteresse und vom Einzelfall ab.
Was ist das geringste Gebot und was bedeuten die 5/10- und 7/10-Grenzen?
Das geringste Gebot umfasst die dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Verfahrenskosten und bildet die Untergrenze für ein wirksames Gebot. Zusätzlich gelten im ersten Termin zwei Wertgrenzen: Bei einem Höchstgebot unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen; bei einem Gebot unter 7/10 (70 %) kann ein berechtigter Beteiligter die Versagung des Zuschlags beantragen. In einem etwaigen zweiten Termin entfallen diese Wertgrenzen.
Welche Kosten und Gebühren fallen beim Ersteigern an?
Vor dem Termin kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von in der Regel 10 % des Verkehrswerts verlangen. Nach dem Zuschlag fallen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich) sowie Gerichtskosten an. Anders als beim freihändigen Kauf entstehen beim Ersteigern üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag, da der Eigentumsübergang durch den gerichtlichen Zuschlagsbeschluss erfolgt. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung des Amtsgerichts.
Wie leiste ich die Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung wird in der Regel nicht in bar entgegengenommen. Üblich sind eine vorab erfolgte Überweisung an die Gerichtskasse, ein bestätigter bzw. Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft. Die zulässigen Formen und Fristen legt das jeweilige Amtsgericht fest und gibt sie in der Bekanntmachung oder auf Nachfrage bekannt.
Kann man das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?
Eine Besichtigung ist nicht garantiert. Da sich die Immobilie häufig noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern befindet, besteht kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Wichtigste Informationsquelle ist daher das Verkehrswertgutachten, sofern es vom Gericht veröffentlicht wurde. Ob eine Besichtigung möglich ist, klärt im Einzelfall das Amtsgericht.
Braucht man eine Finanzierungsbestätigung?
Für das Bieten selbst ist eine Finanzierungsbestätigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da der Zuschlag jedoch bindend ist und die Kaufsumme samt Zinsen kurzfristig zu leisten ist, ist eine vorab geklärte Finanzierung dringend zu empfehlen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank vor dem Termin schafft Sicherheit über den verfügbaren Rahmen.
Wie finde ich Versteigerungstermine in meiner Region?
Termine lassen sich über dieses Portal nach Bundesland und Amtsgericht filtern und durchsuchen. Die Daten stammen aus den offiziellen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden regelmäßig aktualisiert. Termine können kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal
