Bundesversteigerungsportal
3.531 aktuelle Termine deutschlandweit

Immobilien Zwangsversteigerungen
deutscher Amtsgerichte

Verkehrswert, Termin, Amtsgericht und Gutachten zu jedem Objekt — täglich aus den amtlichen Bekanntmachungen aller 16 Bundesländer. Stand: 14. September 2026.

Aktive Termine
3.531
Bundesländer
16
Aktualisierung
Tägl.
Quellen der Gerichte
Offiziell
Vorteile

Warum über eine Zwangsversteigerung kaufen?

Oft unter Verkehrswert

Der Zuschlag kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen.

Ohne Maklerprovision

Der Erwerb läuft direkt über das Amtsgericht — eine Maklercourtage fällt nicht an.

Amtliche Daten & Geo-Analyse

Termine, Verkehrswerte und Gutachten aus den amtlichen Bekanntmachungen — ergänzt um amtliche Bodenrichtwerte, Luftbild und Flurstücksgrenzen auf der Objektkarte.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts. Mehr im Ratgeber.

Aktuell

Welche Versteigerungstermine stehen als Nächstes an?

Alle Termine
Sep1508:00
Bayern

Siehe Beschreibung

96450 Coburg
Verkehrswert
490.000 €
Amtsgericht Coburg
Sep1508:30
Bayern

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

87629 Füssen
Verkehrswert
165.000 €
Amtsgericht Kaufbeuren
Sep1508:30
Bayern

Grundstück mit Mehrfamilienwohnhaus, Wohnhausanbau und drei Fertiggaragen

95032 Hof
Verkehrswert
10.400 €
Amtsgericht Hof
Sep1508:30
Rheinland-Pfalz

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

56410 Montabaur
Verkehrswert
90.000 €
Amtsgericht Montabaur
Sep1508:45
Rheinland-Pfalz

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

56410 Montabaur
Verkehrswert
87.000 €
Amtsgericht Montabaur
Sep1509:00
Niedersachsen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

30457 Hannover
Verkehrswert
98.600 €
Amtsgericht Hannover
Sep1509:00
Bayern

Unbebautes Grundstück

97080 Würzburg
Verkehrswert
567.000 €
Amtsgericht Würzburg
Sep1509:00
Baden-Württemberg

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

00000 Mannheim
Verkehrswert
96.000 €
Amtsgericht Mannheim
Sep1509:00
Bayern

Einfamilienhaus

92549 Stadlern
Verkehrswert
198.000 €
Amtsgericht Amberg
Sep1509:00
Niedersachsen

Mehrfamilienhaus

37075 Göttingen
Verkehrswert
32.700 €
Amtsgericht Göttingen
Sep1509:00
Nordrhein-Westfalen

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

41236 Mönchengladbach
Verkehrswert
37.000 €
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Sep1509:00
Nordrhein-Westfalen

Einfamilienhaus

59872 Meschede
Verkehrswert
115.000 €
Amtsgericht Meschede
Sep1509:00
Brandenburg

Einfamilienhaus, Sonstiges

19357 Karstädt
Verkehrswert
131.000 €
Amtsgericht Neuruppin
Sep1509:00
Rheinland-Pfalz

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

56410 Montabaur
Verkehrswert
82.000 €
Amtsgericht Montabaur
Sep1509:15
Niedersachsen

Einfamilienhaus

27607 Geestland
Verkehrswert
240.000 €
Amtsgericht Geestland
Sep1509:30
Hessen

Unbebautes Grundstück

34281 Gudensberg
Verkehrswert
1.593 €
Amtsgericht Fritzlar
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Gerichte

Welche Amtsgerichte versteigern am häufigsten?

Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Die hier gelisteten Gerichte haben die meisten anstehenden Termine und genug abgeschlossene Verfahren für eine eigene Verkehrswert-Statistik.

Alle Amtsgerichte A–Z
Wissen

Ratgeber zur Zwangsversteigerung

Wer zum ersten Mal bietet, braucht vor allem drei Antworten: wie der Termin abläuft, was der Verkehrswert bedeutet und welche Wertgrenzen gelten. Die folgenden Beiträge beantworten das mit den maßgeblichen Paragrafen und verlinken jeweils den amtlichen Gesetzestext.

Alle Ratgeber
Objektart

Welche Objektarten werden versteigert?

Versteigert wird alles, was im Grundbuch steht: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeobjekte. Häuser und Wohnungen stellen den größten Teil der Verfahren. Jede Objektart führt eine eigene Übersicht mit den bundesweit anstehenden Terminen.

Hintergrund

Häufige Fragen zu Immobilien-Zwangsversteigerungen

Sachliche Hinweise zu Ablauf, Verkehrswert, Wertgrenzen, Kosten und Bietverfahren. Allgemeine Informationen — keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

Wie läuft eine Immobilien-Zwangsversteigerung ab?

Die Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) durchgeführt. Der Termin wird öffentlich bekannt gemacht. Im Termin werden zunächst die Versteigerungsbedingungen verlesen, anschließend folgt die Bietzeit von mindestens 30 Minuten. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält in der Regel den Zuschlag. Der genaue Ablauf richtet sich nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG); maßgeblich sind die Bekanntmachungen des Amtsgerichts.

Was bedeutet der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der vom Gericht durch ein Sachverständigengutachten festgestellte Marktwert der Immobilie zum Stichtag. Er dient als Bezugsgröße für die gesetzlichen Wertgrenzen im Verfahren und als Orientierung für Bietinteressenten. Der Verkehrswert ist nicht mit dem Mindest- oder dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen.

Kann man eine Immobilie unter Verkehrswert ersteigern?

Grundsätzlich ja. Das Höchstgebot kann unter dem festgestellten Verkehrswert liegen. Im ersten Versteigerungstermin schützen jedoch die gesetzlichen Wertgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) bestimmte Beteiligte vor einem Zuschlag zu sehr niedrigen Geboten. Ob ein günstiger Erwerb möglich ist, hängt vom Bieterinteresse und vom Einzelfall ab.

Was ist das geringste Gebot und was bedeuten die 5/10- und 7/10-Grenzen?

Das geringste Gebot umfasst die dem Anspruch des betreibenden Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die Verfahrenskosten und bildet die Untergrenze für ein wirksames Gebot. Zusätzlich gelten im ersten Termin zwei Wertgrenzen: Bei einem Höchstgebot unter 5/10 (50 %) des Verkehrswerts ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen; bei einem Gebot unter 7/10 (70 %) kann ein berechtigter Beteiligter die Versagung des Zuschlags beantragen. In einem etwaigen zweiten Termin entfallen diese Wertgrenzen.

Welche Kosten und Gebühren fallen beim Ersteigern an?

Vor dem Termin kann das Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von in der Regel 10 % des Verkehrswerts verlangen. Nach dem Zuschlag fallen Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich) sowie Gerichtskosten an. Anders als beim freihändigen Kauf entstehen beim Ersteigern üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag, da der Eigentumsübergang durch den gerichtlichen Zuschlagsbeschluss erfolgt. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung des Amtsgerichts.

Wie leiste ich die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung wird in der Regel nicht in bar entgegengenommen. Üblich sind eine vorab erfolgte Überweisung an die Gerichtskasse, ein bestätigter bzw. Verrechnungsscheck oder eine Bankbürgschaft. Die zulässigen Formen und Fristen legt das jeweilige Amtsgericht fest und gibt sie in der Bekanntmachung oder auf Nachfrage bekannt.

Kann man das Objekt vor der Versteigerung besichtigen?

Eine Besichtigung ist nicht garantiert. Da sich die Immobilie häufig noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern befindet, besteht kein durchsetzbares Besichtigungsrecht. Wichtigste Informationsquelle ist daher das Verkehrswertgutachten, sofern es vom Gericht veröffentlicht wurde. Ob eine Besichtigung möglich ist, klärt im Einzelfall das Amtsgericht.

Braucht man eine Finanzierungsbestätigung?

Für das Bieten selbst ist eine Finanzierungsbestätigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Da der Zuschlag jedoch bindend ist und die Kaufsumme samt Zinsen kurzfristig zu leisten ist, ist eine vorab geklärte Finanzierung dringend zu empfehlen. Eine Abstimmung mit der finanzierenden Bank vor dem Termin schafft Sicherheit über den verfügbaren Rahmen.

Wie finde ich Versteigerungstermine in meiner Region?

Termine lassen sich über dieses Portal nach Bundesland und Amtsgericht filtern und durchsuchen. Die Daten stammen aus den offiziellen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden regelmäßig aktualisiert. Termine können kurzfristig aufgehoben oder verlegt werden; rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
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