394 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Bayern.
In Bayern sind aktuell 394 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 29 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.180 € bis 10.800.000 € (Median 259.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 25. August 2026 in Landau a.d. Isar statt.
Aktuell 394 Versteigerungstermine in Bayern. Der nächste Termin ist am 25. August 2026, der späteste am 4. Februar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 394 Zwangsversteigerungs-Termine in Bayern gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 259.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Bayern, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 394 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Bayern.
Mit Stand 25. August 2026 sind 394 aktuelle Versteigerungstermine in Bayern gelistet, verteilt auf 29 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Bamberg die meisten Termine in Bayern (30 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 259.000 € entspräche das rund 9.065 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Bayern reichen von 1.180 € bis 10.800.000 €; der Median liegt bei 259.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Bayern spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.