142 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Brandenburg.
In Brandenburg sind aktuell 142 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 8 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.400 € bis 4.920.000 € (Median 109.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 25. August 2026 in Nordwestuckermark statt.
Aktuell 142 Versteigerungstermine in Brandenburg. Der nächste Termin ist am 25. August 2026, der späteste am 27. Januar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 142 Zwangsversteigerungs-Termine in Brandenburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 109.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Brandenburg, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 142 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Brandenburg.
Mit Stand 25. August 2026 sind 142 aktuelle Versteigerungstermine in Brandenburg gelistet, verteilt auf 8 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Neuruppin die meisten Termine in Brandenburg (34 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 109.000 € entspräche das rund 7.085 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Brandenburg reichen von 1.400 € bis 4.920.000 €; der Median liegt bei 109.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Brandenburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.