Zwangsversteigerungen in Bonn
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Bonn und Umgebung. Hier finden Sie 15 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Jeder Eintrag in Bonn enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in Bonn?
Alle ansehenEigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Einfamilienhaus
Garage, Einfamilienhaus
Garage, Denkmalgeschütztes Wohnhaus
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Bebaut mit teilunterkellerter zweigeschossiger Resthofstelle bestehend aus einen zweigeschossigem Einfamilienhaus mit Anbau und Scheune, mit Gewächshaus bebautem Grundstück, 2× unbebautes Grundstück, Wiese, teilweise mit Nadelbäumen bepflanzt, unbebautes Grundstücke, Landwirtschaftsfläche
2× unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus
Garage, Einfamilienhaus
Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
Baureifes Land
Reihenhaus, Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Mehr Objekte im Bundesland Nordrhein-Westfalen oder in der bundesweiten Suche.
Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht Bonn, Amtsgericht München.
Wie sind die Marktdaten in Bonn und Umgebung?
Aktuell 15 Versteigerungstermine in Bonn und Umgebung. Der nächste Termin ist am 19. Oktober 2026, der späteste am 1. Februar 2027.
- Median-Verkehrswert
- 470.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, Garage, Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
- Nächster Termin
- 19. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 16. Oktober 2026 15 Zwangsversteigerungs-Termine in Bonn und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 470.000 €.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in Bonn?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Bonn liegt bei 430.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 295.300 € und 597.500 €. Grundlage sind 29 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 29 erfassten Terminen, Stand 16. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Häuser | 15 | 490.000 € |
| Wohnungen | 8 | 315.950 € |
| Grundstücke | 2 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 2 | — |
| Gewerbeobjekte | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Wer nach „Zwangsversteigerung Bonn“, „Zwangsversteigerungen Bonn“, „Versteigerungstermine Bonn“, „Hausversteigerung Bonn“, „ZVG Bonn“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Nordrhein-Westfalen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte in Bonn stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal