Zwangsversteigerungen in Hamburg
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Hamburg und Umgebung. Hier finden Sie 23 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Hamburg. Jeder Eintrag in Hamburg enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in Hamburg?
Alle ansehenWohnungserbbaurecht, 2-Zimmer-Wohnung
Wohnungseigentum (Stadtvilla)
Wohnung (Doppelhaushälfte)
Einfamilienhaus
Grundstück, belastet mit Erbbaurecht (Mehrfamilienhaus)
3-Zimmer-Wohnung
Einfamilienhaus mit Einzelgarage
Wohnhaus nebst Doppelgarage
Maisonette-Wohnung
Mittelreihenhaus mit Garage
4-Zimmer-Wohnung
Gewerbefläche
Maisonettewohnung
Einfamilienhaus mit Garage
Zweifamilienwohnhaus
Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage
2-Zimmer-Wohnung
Etagenwohnung
Etagenwohnung
Mehrfamilienhaus mit Ladenlokal
Unbebautes Grundstück (Bauland)
Einfamilienhaus
Mehrfamilienwohnhaus
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Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Amtsgericht Hamburg-Wandsbek.
Wie sind die Marktdaten in Hamburg und Umgebung?
Aktuell 23 Versteigerungstermine in Hamburg und Umgebung. Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026, der späteste am 21. Januar 2027.
- Median-Verkehrswert
- 620.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, Etagenwohnung, Wohnungserbbaurecht
- Nächster Termin
- 20. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 16. Oktober 2026 23 Zwangsversteigerungs-Termine in Hamburg und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 620.000 €.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in Hamburg?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Hamburg liegt bei 480.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 250.000 € und 1.084.000 €. Grundlage sind 55 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 59 erfassten Terminen, Stand 16. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 32 | 338.000 € |
| Häuser | 20 | 622.000 € |
| Gewerbeobjekte | 2 | — |
| Grundstücke | 2 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 2 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Wer nach „Zwangsversteigerung Hamburg“, „Zwangsversteigerungen Hamburg“, „Versteigerungstermine Hamburg“, „Hausversteigerung Hamburg“, „ZVG Hamburg“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Hamburg). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte in Hamburg stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal