75 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 75 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 10 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 2.800 € bis 1.581.000 € (Median 198.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Lübesse statt.
Aktuell 75 Versteigerungstermine in Mecklenburg-Vorpommern. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 16. Dezember 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 75 Zwangsversteigerungs-Termine in Mecklenburg-Vorpommern gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 198.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 75 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Mecklenburg-Vorpommern.
Mit Stand 25. August 2026 sind 75 aktuelle Versteigerungstermine in Mecklenburg-Vorpommern gelistet, verteilt auf 10 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Ludwigslust Zweigstelle Parchim die meisten Termine in Mecklenburg-Vorpommern (19 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 198.000 € entspräche das rund 11.880 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Mecklenburg-Vorpommern reichen von 2.800 € bis 1.581.000 €; der Median liegt bei 198.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Mecklenburg-Vorpommern spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.