48 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg sind aktuell 48 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 8 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 6.200 € bis 1.063.338 € (Median 220.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 27. August 2026 in Fronreute statt.
Aktuell 48 Versteigerungstermine in Baden-Württemberg. Der nächste Termin ist am 27. August 2026, der späteste am 25. November 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 48 Zwangsversteigerungs-Termine in Baden-Württemberg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 220.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 48 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Baden-Württemberg.
Mit Stand 25. August 2026 sind 48 aktuelle Versteigerungstermine in Baden-Württemberg gelistet, verteilt auf 8 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Crailsheim die meisten Termine in Baden-Württemberg (10 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 220.000 € entspräche das rund 11.000 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Baden-Württemberg reichen von 6.200 € bis 1.063.338 €; der Median liegt bei 220.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Baden-Württemberg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.