Zwangsversteigerungen in Essen
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Essen und Umgebung. Hier finden Sie 54 Versteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Jeder Eintrag in Essen enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Marktdaten in Essen und Umgebung
Aktuell 24 Versteigerungstermine in Essen und Umgebung. Der nächste Termin ist am 2. September 2026, der späteste am 13. Oktober 2026.
- Median-Verkehrswert
- 213.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, Eigentumswohnung (1 bis, Mehrfamilienhaus
- Nächster Termin
- 2. September 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 1. September 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine in Essen und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 213.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine in Essen
Alle ansehenMehrfamilienhaus, Tiefgarage
Mehrfamilienhaus, mit Tiefgarage
Doppelhaushälfte
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Mehrfamilienhaus, Tiefgarage
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land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Ackerland (Obstbaumstücke)
Doppelhaushälfte
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Sonstiges, Abstellräume.
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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum)
Einfamilienhaus
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Was kostet eine Zwangsversteigerung in Essen?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Essen liegt bei 164.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 75.000 € und 353.500 €. Grundlage sind 63 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 63 erfassten Terminen, Stand 1. September 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 32 | 88.250 € |
| Häuser | 12 | 339.000 € |
| Mehrfamilienhäuser | 11 | 359.000 € |
| Grundstücke | 3 | — |
| Gewerbeobjekte | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
