Zwangsversteigerungen in München
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in München und Umgebung. Hier finden Sie 25 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Bayern. Jeder Eintrag in München enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in München?
Alle ansehenEigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Einfamilienhaus mit Garage
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Wohn-/Geschäftshaus
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Sonstiges
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
10 WEG-Anteile, geplant als Wohnungen
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Sonstiges
Büro-/Verwaltungsräume, Tiefgaragenstellplatz
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Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht München, Amtsgericht Ingolstadt, Amtsgericht Regensburg, Amtsgericht Traunstein.
Wie sind die Marktdaten in München und Umgebung?
Aktuell 24 Versteigerungstermine in München und Umgebung. Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026, der späteste am 11. Dezember 2026.
- Median-Verkehrswert
- 530.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (1 bis, Eigentumswohnung (3 bis, Einfamilienhaus
- Nächster Termin
- 20. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 16. Oktober 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine in München und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 530.000 €.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in München?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in München liegt bei 643.500 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 393.750 € und 1.223.000 €. Grundlage sind 38 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 38 erfassten Terminen, Stand 16. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 19 | 573.000 € |
| Häuser | 8 | 4.300.000 € |
| Gewerbeobjekte | 4 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Für München sind auch die Schreibweisen Muenchen gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung München“, „Zwangsversteigerungen München“, „Versteigerungstermine München“, „Hausversteigerung München“, „ZVG München“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Bayern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte in München stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal