341 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Hessen.
In Hessen sind aktuell 341 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 43 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.150 € bis 9.480.000 € (Median 237.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 25. August 2026 in Edertal statt.
Aktuell 341 Versteigerungstermine in Hessen. Der nächste Termin ist am 25. August 2026, der späteste am 1. Februar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 341 Zwangsversteigerungs-Termine in Hessen gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 237.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Hessen, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 341 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Hessen.
Mit Stand 25. August 2026 sind 341 aktuelle Versteigerungstermine in Hessen gelistet, verteilt auf 43 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Frankfurt am Main die meisten Termine in Hessen (33 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 237.000 € entspräche das rund 14.220 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Hessen reichen von 1.150 € bis 9.480.000 €; der Median liegt bei 237.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Hessen spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Hessen beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.