107 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Berlin.
In Berlin sind aktuell 107 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 10 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 11.000 € bis 187.000.000 € (Median 430.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Berlin statt.
Aktuell 107 Versteigerungstermine in Berlin. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 26. Januar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 107 Zwangsversteigerungs-Termine in Berlin gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 430.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Berlin, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 107 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Berlin.
Mit Stand 25. August 2026 sind 107 aktuelle Versteigerungstermine in Berlin gelistet, verteilt auf 10 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Charlottenburg die meisten Termine in Berlin (47 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Berlin beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 430.000 € entspräche das rund 25.800 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Berlin reichen von 11.000 € bis 187.000.000 €; der Median liegt bei 430.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Berlin spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Berlin beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.