332 aktuelle Termine der Amtsgerichte in Rheinland-Pfalz.
In Rheinland-Pfalz sind aktuell 332 Immobilien-Zwangsversteigerungen terminiert — ausgeschrieben von 38 Amtsgerichten des Landes. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.184 € bis 1.197.000 € (Median 138.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 25. August 2026 in Ellerstadt statt.
Aktuell 332 Versteigerungstermine in Rheinland-Pfalz. Der nächste Termin ist am 25. August 2026, der späteste am 16. Februar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 332 Zwangsversteigerungs-Termine in Rheinland-Pfalz gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 138.000 €.
Die Vollstreckungsgerichte in Rheinland-Pfalz, sortiert nach der Zahl aktueller Versteigerungstermine. Jedes Amtsgericht führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Anteile bezogen auf 332 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin in Rheinland-Pfalz.
Mit Stand 25. August 2026 sind 332 aktuelle Versteigerungstermine in Rheinland-Pfalz gelistet, verteilt auf 38 Amtsgerichte. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell führt das Amtsgericht Trier die meisten Termine in Rheinland-Pfalz (40 Termine). Für jedes Amtsgericht lassen sich die Objekte mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 138.000 € entspräche das rund 6.900 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte in Rheinland-Pfalz reichen von 1.184 € bis 1.197.000 €; der Median liegt bei 138.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Die Termine für Rheinland-Pfalz spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des jeweiligen Amtsgerichts.