Zwangsversteigerungen in Leipzig
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Leipzig und Umgebung. Hier finden Sie 57 Versteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Sachsen. Jeder Eintrag in Leipzig enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Marktdaten in Leipzig und Umgebung
Aktuell 24 Versteigerungstermine in Leipzig und Umgebung. Der nächste Termin ist am 1. September 2026, der späteste am 30. September 2026.
- Median-Verkehrswert
- 169.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, Eigentumswohnung (1 bis, Mehrfamilienhaus
- Nächster Termin
- 1. September 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 1. September 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine in Leipzig und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 169.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine in Leipzig
Alle ansehenBaugrundstück
Einfamilienhaus
2 1/2 Raum Wohnung
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Fertigteilhaus
Mehrfamilienhaus
Waldgebiet
zweigeschossiges Wohngebäude
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Doppelhaushälfte
Einfamilienhaus, 24 K 87/23
Grundstück bebaut mit Kellerrohbau
Grundstück mit Gartenlaube
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Baulücke/Baugrundstück
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
ideeller MEA am Vierfachparker
Gewerbegrundstück
Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
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Was kostet eine Zwangsversteigerung in Leipzig?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Leipzig liegt bei 230.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 122.500 € und 679.500 €. Grundlage sind 39 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 41 erfassten Terminen, Stand 1. September 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 15 | 132.000 € |
| Gewerbeobjekte | 10 | 342.500 € |
| Grundstücke | 5 | 1.395.000 € |
| Häuser | 4 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 4 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
