Zwangsversteigerungen in Düsseldorf
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Düsseldorf und Umgebung. Hier finden Sie 20 Versteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Jeder Eintrag in Düsseldorf enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Marktdaten in Düsseldorf und Umgebung
Aktuell 20 Versteigerungstermine in Düsseldorf und Umgebung. Der nächste Termin ist am 15. September 2026, der späteste am 15. Dezember 2026.
- Median-Verkehrswert
- 465.000 €
- Häufigste Objektarten
- Eigentumswohnung (3 bis, Mehrfamilienhaus, Reihenhaus
- Nächster Termin
- 15. September 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 1. September 2026 20 Zwangsversteigerungs-Termine in Düsseldorf und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 465.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine in Düsseldorf
Alle ansehenEigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Mehrfamilienhaus
Reihenhaus, Garage
zwei Wohn- und Geschäftshäuser
Mehrfamilienhaus, mit Garagen
Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Wohn-/Geschäftshaus
Garage, Einfamilienhaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Stellplatz
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
gewerblich genutzte Grundstücke, Garagengrundstück
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Wohn-/Geschäftshaus
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
gewerblich genutztes Grundstück (Bürogebäude)
Eigentumswohnung, Tiefgaragenstellplatz
Mehrfamilienhaus
zwei Mehrfamilienhäuser
Reihenhaus, Einfamilienhaus
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Was kostet eine Zwangsversteigerung in Düsseldorf?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Düsseldorf liegt bei 567.500 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 289.700 € und 1.282.800 €. Grundlage sind 30 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 30 erfassten Terminen, Stand 1. September 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Wohnungen | 11 | 255.000 € |
| Häuser | 10 | 657.000 € |
| Grundstücke | 4 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 3 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
