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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Gemarkung Kempenich eingetragen in Blatt 3313
lfd. Nr. 1 Kempenich Flur 7 Nr. 60 Gebäude- und Freifläche, Markt, Größe: 46 m²
lfd. Nr. 2 Kempenich Flur 7 Nr. 62 Gebäude- und Freifläche, Markt 13, Größe: 70 m²
lfd. Nr. 2 Kempenich Flur 7 Nr. 62 Gebäude- und Freifläche, Markt 17, Größe: 57 m²
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Rheinland-Pfalz
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 29 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Kempenich (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 19. August 2026 um 13:30 am Amtsgericht Sinzig. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 103.180 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 51.590 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Markt, 56746 Kempenich
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Bewertungsflurstück mit einer Größe von 46 m² ist mit einem alten, grenzbebauten Nebengebäude in Naturstein bebaut, das örtlich als einfache Lagerfläche dient. Das Grundstück ist dreieckig zugeschnitten.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Bewertungsflurstück mit einer Größe von 46 m² ist mit einem alten, grenzbebauten Nebengebäude in Naturstein bebaut, das örtlich als einfache Lagerfläche dient. Das Grundstück ist dreieckig zugeschnitten. Der rückwärtige Bereich über eine Fläche von 18 m² ist mit dem Gebäude des Nachbarflurstück 59 überbaut.
Für die überbaute Fläche besteht keine Nutzbarkeit mehr gegeben und es werden keine laufenden Entschädigung gezahlt. Daher ist diese Fläche wertneutral angesetzt. Eine Restwertberücksichtigung besteht nicht, da das Überbaurecht dinglich gesichert und dauerhaft ist.
Bezüglich der Lage, der Größe und der Nutzungen zu den Zustandsmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks wird ein angepasster Bodenwert von 38,50 €/m² angesetzt. Dies entspricht einem Abschlag von 30 % zum Bodenrichtwert von 55 €.
Bodenwert des Grundstücks 38,50 € x 46 m² 1.771,00 €
Sonstige Wertbeeinflussungen (alte, einfache Scheune pauschal: 200,00 €)
Verkehrswert des Grundstücks lfd. Nr. 1 = 1.971,00 €;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Bewertungsgrundstück ist mit einem massiv erstellten, grenzbebauten, zweigeschossigen Wohnhaus (mit Überbau auf Flurstück 63) und nicht ausgebautem Dachgeschoss bebaut.
Das Alter der Ursprungsbebauung auf Flurstück 62 ist unbekannt und wird auf mind. 80 Jahre geschätzt. Der Anbau auf Flurstück 63 erfolgte ca. 1960 lt. Angabe der Beteiligten.
Aufteilungen und Nutzung:
Das Gesamtobjekt wurde ehemals als Bäckerei mit Ladenlokal und Wohnräumen genutzt. Die Wohnfläche überträgt rd. 170 m². Örtlich sind im EG Flur und 5 Räume sowie im OG Flur, kleines Bad und 5 Räume vorhanden. Des Weiteren ist lt. Aussage der Beteiligten ein Kriechkeller vorhanden, der nicht begangen werden konnte.
Der energetische Standard wird als weitgehend einfach eingestuft.
Verkehrswert: Flst. Flur 7 Nr. 62: 99.000,00 €;
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Bewertungsflurstück mit einer Größe von 57 m² schließt östlich direkt an das Flurstück 62 an. Das Grundstück ist überwiegend mit dem Wohnhaus von Flurstück 62 überbaut. Das Grundstück mit ebener Topographie ist schmal und länglich zugeschnitten. Die mittlere Grundstücksbreite beträgt rd. 5 m und die mittlere Grundstückstiefe rd. 11 m.
Zur Bewertung des Grundstücks sind ergänzend zum reinen Bodenwert evtl. vorhandene Wertbeeinflussungen zu berücksichtigen. Bodenwert des Grundstücks 53,90 € x 57 m² 3.072,30 €
Wertbeeinflussung durch den Überbau - 867,00 €; sonstige Wertbeeinflussung (Wiese wertneutral) 0 €
Verkehrswert des Grundstücks lfd. Nr. 3 = 2.205,30 €;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Sinzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (103.180 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
5.159 €
Grundbuchkosten (ca.)
516 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
516 €
Gesamt-Nebenkosten
6.191 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Sinzig
Aktenzeichen
0006 K 0011/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:29
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.