Das Amtsgericht Coburg (Bayern) schreibt aktuell 24 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 19 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 8.300 € bis 490.000 € (Median 141.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 18. August 2026 in Weismain statt.
Aktuell 24 Versteigerungstermine am Amtsgericht Coburg. Der nächste Termin ist am 18. August 2026, der späteste am 14. Januar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 11. August 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Coburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 141.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Coburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 24 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Coburg.
Mit Stand 11. August 2026 sind 24 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Coburg gelistet, verteilt auf 19 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Coburg, Weismain, Kronach, Ahorn, Bad Rodach, Burgkunstadt u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Coburg (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Coburg reichen von 8.300 € bis 490.000 €; der Median liegt bei 141.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Coburg findet am 18. August 2026 in Weismain statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 141.000 € entspräche das rund 4.935 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Coburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 11. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Coburg.