siehe Beschreibung in Ebensfeld
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: siehe Beschreibung in Ebensfeld, 96250 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 8. Dezember 2026 um 08:00 vor dem Amtsgericht Coburg, Sitzungssaal G, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0039/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 56.601 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 28.301 € (5/10) und 39.621 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1964. Verfahrensart: Zwangsversteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters.
Zuschlag ab rund 28.301 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 271,80 m²; Gebäudeerrichtung um 1964 das Gebäude ist in die Jahre gekommen, der Pflegezustand als mäßig bis unzureichend zu beschreiben, das Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf, Renovierungsbedarf, keine eigenen …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 271,80 m²; Gebäudeerrichtung um 1964 das Gebäude ist in die Jahre gekommen, der Pflegezustand als mäßig bis unzureichend zu beschreiben, das Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf, Renovierungsbedarf, keine eigenen Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen; Verkehrswert: 32.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohngebäude: freistehendes, massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Wohngebäude (Typ: Betriebswohngebäude) mit Pult - bzw. Satteldach; Gebäudebaujahr unbekannt, vermutlich 1960/70er Jahre Zustand: als überaltet und abgewohnt einzustufen, entspricht in keiner Weise den zeitgemäßen Anforderungen, kostenintensive Sanierungsarbeiten respektive umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen desolate, rückbaubedürftige Bausubstanz, erheblicher Instandhaltungsrückstau - Rückbau erforderlich keine eigenen Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen keine direkte Lage an öffentlicher Verkehrsfläche (Hinterliegergrundstück); Verkehrswert: 1,00 € Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gewerbegebäude: massives, eingeschossiges, nicht unterkellertes Gewerbegebäude (Typ Lagerhalle), Gewerbe-Nutzfläche ca. 168,68 m²; Gebäudeerrichtung ca. um 1964 Zustand: Substanz des Gebäudes in die Jahre gekommen, Pflegezustand als mäßig bis unzureichend, Gebäude weist erheblichen Instandhaltungsrückstau auf Garagengebäude I: grenzseitig stehendes, eingeschossiges, nicht unterkellertes, in Massivbauweise errichtetes Garagengebäude mit nutzbarer Dachgeschossetage; 1 Kfz-Stellplatz zzgl. DG-Nutzfläche; Gebäudeerrichtung ca. um 1964 Bausubstanz als solide, der Pflegezustand als durchschnittlich bis mäßig zu beschreiben Garagengebäude II: grenzseitig stehendes, eingeschossiges, tlw. unterkellertes, in Massivbauweise errichtetes Garagengebäude (1 Stellpl.) mit Flachdach und östlich bestehende Anbauten (Lagerschuppen, Carport 1 Stellpl.); Gebäudeerrichtung ca. um 1966, Anbauten nachträglich errichtet Bausubstanz ist als solide, der Pflegezustand als durchschnittlich zu beschreiben, in Teilbereich besteht ein Instandhaltungsrückstau; Verkehrswert: 24.600,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Coburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1964
- Zustand
- Die Gebäude weisen erheblichen Instandhaltungsrückstau und Renovierungsbedarf auf. Die Bausubstanz ist in die Jahre gekommen, der Pflegezustand mäßig bis unzureichend. Es sind Feuchteschäden, Putzschäden und eine schadhafte Dachdämmung vorhanden.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 56.601 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 39.621 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 28.301 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 5.660 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Was steht im Gutachten?
Das Bewertungsobjekt besteht aus mehreren Grundstücken mit Gewerbe- und Garagengebäuden in Ebensfeld. Die Gebäude sind alt, in schlechtem Zustand und benötigen umfassende Sanierungen. Der Verkehrswert wurde auf 32.000 EUR für Fl.Nr. 273/3 und 24.600 EUR für Fl.Nr. 273/1 und 273/6 geschätzt.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (56.601 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 1.981 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 283 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 283 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 2.547 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Coburg
- Aktenzeichen
- 0001 K 0039/ 2023
- Letzter Sync
- 20. September 2026 um 17:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
