Das Amtsgericht Neu-Ulm (Bayern) schreibt aktuell 10 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 120.000 € bis 488.000 € (Median 222.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 16. September 2026 in Reisensburg statt.
Aktuell 10 Versteigerungstermine am Amtsgericht Neu-Ulm. Der nächste Termin ist am 16. September 2026, der späteste am 14. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 11. August 2026 10 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Neu-Ulm gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 222.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Neu-Ulm, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 10 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Neu-Ulm.
Mit Stand 11. August 2026 sind 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Neu-Ulm gelistet, verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Senden, Bibertal, Ebershausen, Ichenhausen, Illertissen, Kötz u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Senden (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Neu-Ulm reichen von 120.000 € bis 488.000 €; der Median liegt bei 222.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Neu-Ulm findet am 16. September 2026 in Reisensburg statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 222.000 € entspräche das rund 7.770 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Neu-Ulm spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 11. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Neu-Ulm.