Bundesversteigerungsportal
Amtsgericht

Zwangsversteigerungen Amtsgericht Regensburg

13 aktuelle Termine · Bundesland Bayern

Aktuelle Termine
13 aktuelle Termine
Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Regensburg (Bayern) schreibt aktuell 13 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 12 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 3.500 € bis 765.000 € (Median 316.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 1. Oktober 2026 in Abensberg statt.

Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Regensburg?

Aktuell 13 Versteigerungstermine am Amtsgericht Regensburg. Der nächste Termin ist am 1. Oktober 2026, der späteste am 10. November 2026.

Median-Verkehrswert
316.000 €
Spanne 3.500 € – 765.000 €
Häufigste Objektarten
Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Gewerbefläche
3 × Einfamilienhaus
Nächster Termin
1. Oktober 2026
In 6 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. September 2026 13 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Regensburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 316.000 €.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Regensburg?

Was kostet eine Zwangsversteigerung am Amtsgericht Regensburg?

Der mittlere gerichtliche Verkehrswert am Amtsgericht Regensburg liegt bei 390.187 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 163.500 € und 482.000 €. Grundlage sind 31 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 32 erfassten Terminen, Stand 25. September 2026.

Verteilung der Verkehrswerte
25 % unter 163.500 €Median 390.187 €25 % über 482.000 €

Verkehrswerte nach Objektart

Anzahl der Verfahren und mittlerer Verkehrswert je Objektart am Amtsgericht Regensburg
ObjektartVerfahrenMedian
Häuser17410.000 €
Wohnungen8116.000 €
Gewerbeobjekte2—

Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Regensburg?

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Regensburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Regensburg?

Anteile bezogen auf 13 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Regensburg.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Regensburg

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Regensburg?

Mit Stand 25. September 2026 sind 13 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Regensburg gelistet, verteilt auf 12 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Regensburg zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Barbing, Abensberg, Cham, Falkenstein, Furth im Wald, Michelsneukirchen u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Barbing (2 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Regensburg?

Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Regensburg reichen von 3.500 € bis 765.000 €; der Median liegt bei 316.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Regensburg?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Regensburg findet am 1. Oktober 2026 in Abensberg statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Bayern?

In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 316.000 € entspräche das rund 11.060 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Weitere Amtsgerichte in Bayern

Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Regensburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. September 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Regensburg.

Übersicht als PDF
Alle Termine in Bayern als druckbarer Kalender
Sortiert nach Datum, mit Verkehrswert + Adresse + Checkliste — ab 0,99 €
Ansehen

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Regensburg stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
AnzeigeAnzeige: KFZ-Zulassung online erledigen bei zulassungonline24.de – Auto anmelden, ummelden oder abmelden bequem von zu Hause, ohne Termin beim Straßenverkehrsamt, sicher und sofort fahrbereit