Das Amtsgericht Potsdam (Brandenburg) schreibt aktuell 33 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 24 Orte im Gerichtsbezirk und 5 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 3.330 € bis 4.920.000 € (Median 202.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 20. August 2026 in Seddin statt.
Aktuell 33 Versteigerungstermine am Amtsgericht Potsdam. Der nächste Termin ist am 20. August 2026, der späteste am 12. November 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 19. August 2026 33 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Potsdam gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 202.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Potsdam, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 33 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Potsdam.
Mit Stand 19. August 2026 sind 33 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Potsdam gelistet, verteilt auf 24 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Falkensee, Ketzin/Havel, Seddin, Werder (Havel), Baruth, Blankenfelde u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Falkensee (4 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Potsdam reichen von 3.330 € bis 4.920.000 €; der Median liegt bei 202.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Potsdam findet am 20. August 2026 in Seddin statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 202.000 € entspräche das rund 13.130 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Brandenburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Potsdam spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 19. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Potsdam.