unbebautes Grundstück, Verkehrsfläche in Seddin
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück, Verkehrsfläche in Seddin, 00000 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 8. Oktober 2026 um 12:30 vor dem Amtsgericht Potsdam, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0051/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 600 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 300 € (5/10) und 420 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 75 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 300 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Flur 1, Flurstück 254 Verkehrsfläche, Schuppesiedlung, 120m² Flur 1, Flurstück 255 Erholungsfläche, Schuppesiedlung 20, 1.095m² Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Form von einer Verkehrsfläche (Straßenabschnitt und Zufahrt zu dem dahinter liegenden Grundstück, Zwangsversteigerungsobjekt 2). Lfd. Nr.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Flur 1, Flurstück 254 Verkehrsfläche, Schuppesiedlung, 120m² Flur 1, Flurstück 255 Erholungsfläche, Schuppesiedlung 20, 1.095m² Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in Form von einer Verkehrsfläche (Straßenabschnitt und Zufahrt zu dem dahinter liegenden Grundstück, Zwangsversteigerungsobjekt 2). Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Es handelt sich um ein bebautes Grundstück. Postalische Anschrift lautet Schuppesiedlung 20, 14554 Seddiner See. Die Bebauung besteht aus einem Einfamilienwohnhaus, Baujahr ca. 1978, Erweiterung und Umbau im Jahr 2013, einem noch nicht vollständig zur Remise aus- und umgebauten Schuppen und einem Carport. Das Wohnhaus besteht aus Erdgeschoss (3 Schlafzimmer, Wohnraum, Küche, Bad, HWR) und ausgebautem Dachgeschoss.;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Potsdam. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 600 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 420 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 300 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 60 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Seddin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Brandenburg als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (600 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 39 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 3 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 142 € · ≈ 23.7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 0002 K 0051/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:07
- Bodenrichtwert
- BORIS BB · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
