Das Amtsgericht Neuruppin (Brandenburg) schreibt aktuell 28 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 21 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 7.000 € bis 686.000 € (Median 131.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 20. August 2026 in Plattenburg statt.
Aktuell 28 Versteigerungstermine am Amtsgericht Neuruppin. Der nächste Termin ist am 20. August 2026, der späteste am 20. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 19. August 2026 28 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Neuruppin gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 131.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Neuruppin, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 28 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Neuruppin.
Mit Stand 19. August 2026 sind 28 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Neuruppin gelistet, verteilt auf 21 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Plattenburg, Angermünde, Gartz/Oder, Karstädt, Mühlenbecker Land, Oranienburg u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Plattenburg (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Neuruppin reichen von 7.000 € bis 686.000 €; der Median liegt bei 131.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Neuruppin findet am 20. August 2026 in Plattenburg statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 131.000 € entspräche das rund 8.515 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Brandenburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Neuruppin spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 19. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Neuruppin.