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Ratgeber

ZVG-Portal: das amtliche Justizportal einfach erklärt

Was das ZVG-Portal (zvg-portal.de) ist, wer es herausgibt, warum Amtsgerichte dort Zwangsversteigerungstermine bekannt machen — und was dieses Portal ergänzt.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — ZVG-Portal: das amtliche Justizportal einfach erklärt
KennzahlWertFundstelle
Herausgeber des ZVG-PortalsLand Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Justizministerium — im Auftrag des Bundes und der LänderImpressum zvg-portal.de (abgerufen 03.10.2026)
Abgedeckte Länderalle 16 Bundesländer, Auswahl über das Pflichtfeld „Land“Suchmaske zvg-portal.de (abgerufen 03.10.2026)
Rechtsgrundlage der Veröffentlichungöffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung§ 39 Abs. 1 ZVG

„Die Terminsbestimmung muß durch einmalige Einrückung in das für Bekanntmachungen des Gerichts bestimmte Blatt oder in einem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem öffentlich bekanntgemacht werden.“

§ 39 Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 39 ZVG
Öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung im Bekanntmachungsblatt oder in einem elektronischen System des Gerichts.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

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