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Zwangsversteigerungen Amtsgericht Bad Liebenwerda

9 aktuelle Zwangsversteigerungstermine · Bundesland Brandenburg

Aktuelle Termine
9 aktuelle Termine
Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Bad Liebenwerda (Brandenburg) schreibt aktuell 9 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 9 Orte im Gerichtsbezirk. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.500 € bis 152.000 € (Median 62.500 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 13. Oktober 2026 in Rückersdorf statt.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Aktuell 9 Versteigerungstermine am Amtsgericht Bad Liebenwerda. Der nächste Termin ist am 13. Oktober 2026, der späteste am 26. November 2026.

Median-Verkehrswert
62.500 €
Spanne 1.500 € – 152.000 €
Häufigste Objektarten
Sonstiges
9 × Sonstiges
Nächster Termin
13. Oktober 2026
In 10 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 9 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Bad Liebenwerda gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 62.500 €.

Was kostet eine Zwangsversteigerung am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Der mittlere gerichtliche Verkehrswert am Amtsgericht Bad Liebenwerda liegt bei 35.080 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 6.425 € und 66.560 €. Grundlage sind 26 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 26 erfassten Terminen, Stand 3. Oktober 2026.

Verteilung der Verkehrswerte
25 % unter 6.425 €Median 35.080 €25 % über 66.560 €

Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Bad Liebenwerda, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bad Liebenwerda

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Mit Stand 3. Oktober 2026 sind 9 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Bad Liebenwerda gelistet, verteilt auf 9 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Doberlug-Kirchhain, Finsterwalde, Gröden, Haida, Lausitz, Rückersdorf u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Doberlug-Kirchhain (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Bad Liebenwerda reichen von 1.500 € bis 152.000 €; der Median liegt bei 62.500 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Bad Liebenwerda?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Bad Liebenwerda findet am 13. Oktober 2026 in Rückersdorf statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Brandenburg?

In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 62.500 € entspräche das rund 4.063 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Weitere Amtsgerichte in Brandenburg

Vollstreckungsgerichte in Brandenburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Bad Liebenwerda spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 3. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bad Liebenwerda.

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Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Wer nach „Zwangsversteigerung Bad Liebenwerda“, „Amtsgericht Bad Liebenwerda Zwangsversteigerungen“, „Versteigerungstermine Amtsgericht Bad Liebenwerda“, „Versteigerungen Amtsgericht Bad Liebenwerda“, „ZVG Bad Liebenwerda“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Brandenburg). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Bad Liebenwerda stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut