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Zwangsversteigerungen Amtsgericht Rosenheim

7 aktuelle Termine · Bundesland Bayern

Aktuelle Termine
7 aktuelle Termine
Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Rosenheim (Bayern) schreibt aktuell 7 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.820 € bis 1.530.000 € (Median 758.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 22. Oktober 2026 in Prutting statt.

Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Rosenheim?

Aktuell 7 Versteigerungstermine am Amtsgericht Rosenheim. Der nächste Termin ist am 22. Oktober 2026, der späteste am 5. November 2026.

Median-Verkehrswert
758.000 €
Spanne 1.820 € – 1.530.000 €
Häufigste Objektarten
unbebautes Grundstück, 4 unbebaute Grundstücke, WEG-Miteigentumsanteil
2 × unbebautes Grundstück
Nächster Termin
22. Oktober 2026
In 27 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. September 2026 7 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Rosenheim gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 758.000 €.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Rosenheim?

Welche Orte gehören zum Amtsgericht Rosenheim?

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Rosenheim, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Rosenheim?

Anteile bezogen auf 7 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Rosenheim.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Rosenheim

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Rosenheim?

Mit Stand 25. September 2026 sind 7 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Rosenheim gelistet, verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Aschau im Chiemgau, Bad Endorf, Eggstätt, Halfing, Prutting, Rosenheim u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Aschau im Chiemgau (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Rosenheim?

Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Rosenheim reichen von 1.820 € bis 1.530.000 €; der Median liegt bei 758.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Rosenheim?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Rosenheim findet am 22. Oktober 2026 in Prutting statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Bayern?

In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 758.000 € entspräche das rund 26.530 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Weitere Amtsgerichte in Bayern

Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Rosenheim spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. September 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Rosenheim.

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Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Rosenheim stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
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