16 aktuelle Termine · Bundesland Nordrhein-Westfalen
Das Amtsgericht Bonn (Nordrhein-Westfalen) schreibt aktuell 16 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk und 4 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.350 € bis 1.200.000 € (Median 577.500 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Alfter statt.
Aktuell 16 Versteigerungstermine am Amtsgericht Bonn. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 5. November 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 16 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Bonn gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 577.500 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Bonn, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 16 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Bonn.
Mit Stand 24. August 2026 sind 16 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Bonn gelistet, verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Bonn, Alfter, Wachtberg. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Bonn (11 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Bonn reichen von 1.350 € bis 1.200.000 €; der Median liegt bei 577.500 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Bonn findet am 26. August 2026 in Alfter statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 577.500 € entspräche das rund 37.538 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Nordrhein-Westfalen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Bonn spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bonn.