Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
580 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Alfter. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 49 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Wohnhaus mit Mischnutzung, Garage in Alfter (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 8. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bonn. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 227.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 580 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 113.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Olsdorf, 53347 Alfter, Alfter
Objektbeschreibung laut Gutachten
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude, das ursprünglich, im Jahr 1948/1951, als 2-geschossiges Wohnhaus mit im Erdgeschoss errichteten Garagen genehmigt worden ist. In den anschließenden Jahren erfolgte im Erdgeschoss eine Nutzungsänderung zu einem Beerdigungsinstitut.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Bei der zu bewertenden Liegenschaft handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude, das ursprünglich, im Jahr 1948/1951, als 2-geschossiges Wohnhaus mit im Erdgeschoss errichteten Garagen genehmigt worden ist. In den anschließenden Jahren erfolgte im Erdgeschoss eine Nutzungsänderung zu einem Beerdigungsinstitut. Angaben über Genehmigung und Zeitpunkt der Nutzungsänderung konnten der Bauakte nicht entnommen werden. Aussagekräftige Unterlagen über den Gebäudebestand standen nur lückenhaft zur Verfügung. 1982 bis 1985 wurde das Wohn- und Geschäftshaus u.a. zur Erweiterung der Dachgaubenfenster und der vorhandenen Lagerflächen umgebaut. Das Gebäude verfügt über ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss. Die überwiegend gewerblich als Lager- und Ausstellungsräume genutzten Flächen befinden sich im gegenüber dem Straßenniveau abgesenktenTiefparterregeschoss. Straßenseitig weist die Fassade im Erdgeschoss eine Schaufensterfront auf, die über eine einflügelige Zugangstür in die Ausstellungs-/Lagerräume sowie über eine 2-flügelige Torzufahrt in die noch verbliebene Garage verfügt. Der Zugang in die Wohneinheit im Gebäude erfolgt ebenfalls straßenseitig über einen separaten Hauszugang. Das Wohn- und Geschäftshaus ist zum Stichtag leerstehend. Es besteht kein Miet- bzw. Pachtverhältnis.Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bonn. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (227.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
14.755 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.135 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.135 €
Gesamt-Nebenkosten
17.025 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bonn
Aktenzeichen
0223 K 0012/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:20
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.