Zwangsversteigerung: Kfz-Stellplatz, Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Bonn, Ortsteil Duisdorf, 53123 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Bonn, Amtsgericht Bonn, Hauptgebäude, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Etage 1, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0223 K 0010/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 170.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 85.000 € (5/10) und 119.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 490 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 85.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Wohnung, im 1. OG rechts des Objekts Augustinusstraße 21, in 1959 fertig gestellter Wohnanlage, Wohnfläche von 63,6 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bonn. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bonn. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 170.000 € und liegt damit 70 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Nordrhein-Westfalen (Median 100.000 €). Ausgewertet wurden 301 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 6.500 € bis 1.590.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (490 €/m²) liegt 96 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (250 €/m², aus 241 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 301 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (170.000 €) als Zuschlagswert.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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