- Aktuelle Termine
- 3 aktuelle Termine
- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Plön (Schleswig-Holstein) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 82.000 € bis 804.000 € (Median 230.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 9. September 2026 in Hohwacht (Ostsee) statt.
Marktdaten am Amtsgericht Plön
Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Plön. Der nächste Termin ist am 9. September 2026, der späteste am 30. September 2026.
- Median-Verkehrswert
- 230.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienwohnhaus mit Garage, Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, Einfamiliendoppelhaushälfte mit Nebengebäude
- Nächster Termin
- 9. September 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 5. September 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Plön gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 230.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine am Amtsgericht Plön
Einfamilienwohnhaus mit Garage
Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden
Einfamiliendoppelhaushälfte mit Nebengebäude
Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Plön
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Plön, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Hohwacht (Ostsee)1
- Panker1
- Pohnsdorf1
Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Plön?
Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Plön.
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Plön
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Plön?
Mit Stand 5. September 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Plön gelistet, verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Plön zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Hohwacht (Ostsee), Panker, Pohnsdorf. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Hohwacht (Ostsee) (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Plön?
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Plön reichen von 82.000 € bis 804.000 €; der Median liegt bei 230.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Plön?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Plön findet am 9. September 2026 in Hohwacht (Ostsee) statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 230.000 € entspräche das rund 14.950 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Weitere Amtsgerichte in Schleswig-Holstein
Vollstreckungsgerichte in Schleswig-Holstein mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Plön spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 5. September 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Schleswig-Holstein beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Plön.
