4 aktuelle Termine · Bundesland Schleswig-Holstein
Das Amtsgericht Eckernförde (Schleswig-Holstein) schreibt aktuell 4 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 121.000 € bis 394.000 € (Median 299.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 18. September 2026 in Fleckeby statt.
Aktuell 4 Versteigerungstermine am Amtsgericht Eckernförde. Der nächste Termin ist am 18. September 2026, der späteste am 23. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 4 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Eckernförde gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 299.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Eckernförde, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 4 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Eckernförde.
Mit Stand 24. August 2026 sind 4 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Eckernförde gelistet, verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Altenholz, Altenholz-Klausdorf, Eckernförde, Fleckeby. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Altenholz (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Eckernförde reichen von 121.000 € bis 394.000 €; der Median liegt bei 299.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Eckernförde findet am 18. September 2026 in Fleckeby statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Schleswig-Holstein beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 299.000 € entspräche das rund 19.435 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Schleswig-Holstein mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Eckernförde spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Schleswig-Holstein beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Eckernförde.