3 aktuelle Termine · Bundesland Nordrhein-Westfalen
Das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück (Nordrhein-Westfalen) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 287.000 € bis 322.000 € (Median 304.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 10. September 2026 in Rheda-Wiedenbrück statt.
Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück. Der nächste Termin ist am 10. September 2026, der späteste am 14. Januar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 304.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück.
Mit Stand 24. August 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück gelistet, verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Herzebrock-Clarholz (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück reichen von 287.000 € bis 322.000 €; der Median liegt bei 304.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück findet am 10. September 2026 in Rheda-Wiedenbrück statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 304.000 € entspräche das rund 19.760 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Nordrhein-Westfalen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück.