Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Langenberg, 33449 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Januar 2027 um 08:30 vor dem Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, Hauptgebäude, Ostenstr. 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Sitzungssaal E 4 - 05. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0007/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 304.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 152.000 € (5/10) und 212.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 175 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 152.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Laut Sachverständigengutachten handelt es sich um eine voll unterkellerte, 1 1/2-geschossige Doppelhaushälfte nebst Carport, Baujahr: 2005, Gesamtwohnfläche: 107,64 qm.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Langenberg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 304.000 € und liegt damit 1 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 496 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.000 € bis 3.255.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 49 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (175 €/m²) liegt 26 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (235 €/m², aus 454 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 496 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (304.000 €) als Zuschlagswert.
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