Bundesversteigerungsportal
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Ratgeber

Die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen einfach erklärt

Die 5/10- und 7/10-Grenze schützen im ersten Versteigerungstermin bestimmte Beteiligte. Was die Wertgrenzen bedeuten und wann sie entfallen — verständlich erklärt.

Zuletzt aktualisiert:

Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 85a ZVG
5/10-Grenze: Der Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, wenn das Meistgebot die Hälfte des Verkehrswerts nicht erreicht.
§ 74a ZVG
7/10-Grenze: Zuschlagsversagung auf Antrag unterhalb sieben Zehnteln des Verkehrswerts; zugleich Grundlage der Verkehrswertfestsetzung.
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