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Ratgeber

Risiken und Tipps für Bieter in der Zwangsversteigerung

Eingeschränkte Besichtigung, bindender Zuschlag und mögliche Belastungen: die wichtigsten Risiken und praktische Tipps für Bieter in der Zwangsversteigerung.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Risiken und Tipps für Bieter in der Zwangsversteigerung
KennzahlWertFundstelle
5/10-Grenze (von Amts wegen)50 % des Verkehrswerts§ 85a Abs. 1 ZVG
Eigentumsübergangmit dem Zuschlag§ 90 Abs. 1 ZVG
Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts§ 68 Abs. 1 ZVG
Sonderkündigungsrechtzum ersten zulässigen Termin§ 57a ZVG

„Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird.“

§ 90 Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 85a ZVG
5/10-Grenze: Der Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, wenn das Meistgebot die Hälfte des Verkehrswerts nicht erreicht.
§ 90 ZVG
Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.
§ 57a ZVG
Sonderkündigungsrecht des Erstehers für übernommene Miet-/Pachtverhältnisse.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

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