Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Kennzahl | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| 5/10-Grenze (von Amts wegen) | 50 % des Verkehrswerts | § 85a Abs. 1 ZVG |
| Eigentumsübergang | mit dem Zuschlag | § 90 Abs. 1 ZVG |
| Sicherheitsleistung | 10 % des Verkehrswerts | § 68 Abs. 1 ZVG |
| Sonderkündigungsrecht | zum ersten zulässigen Termin | § 57a ZVG |
„Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird.“
Chancen und Risiken im Überblick
Die Zwangsversteigerung kann eine Gelegenheit sein, eine Immobilie unter Umständen günstig zu erwerben. Gleichzeitig birgt sie besondere Risiken, die sich vom freihändigen Kauf deutlich unterscheiden. Wer gut vorbereitet ist, kann diese Risiken einschätzen und seine Entscheidung auf einer fundierten Grundlage treffen.
Entscheidend ist, vor dem Termin möglichst viele Informationen zu sammeln und ein realistisches Maximalgebot festzulegen, das auch alle Nebenkosten berücksichtigt.
Eingeschränkte Besichtigung
Anders als beim normalen Kauf besteht kein durchsetzbares Recht auf Besichtigung. Häufig befindet sich die Immobilie noch im Besitz des bisherigen Eigentümers oder von Mietern. Der innere Zustand lässt sich daher oft nur eingeschränkt beurteilen.
Das Verkehrswertgutachten ist in solchen Fällen die wichtigste Quelle. Es kann jedoch älter sein als der Termin, sodass sich der tatsächliche Zustand zwischenzeitlich verändert haben kann.
Der Zuschlag ist bindend
Ein abgegebenes Gebot ist verbindlich, und mit dem Zuschlag geht das Eigentum auf die Erstehende oder den Erstehenden über. Ein Rücktritt wie bei einem normalen Kaufvertrag ist nicht vorgesehen. Daher sollte vor dem Bieten die Finanzierung gesichert und das eigene Limit klar definiert sein.
Auch eventuelle Belastungen, bestehende Mietverhältnisse oder ein noch erforderliches Räumungsverfahren können den tatsächlichen Aufwand erhöhen. Diese Aspekte sollten in die Kalkulation einfließen.
Praktische Tipps zur Vorbereitung
Eine sorgfältige Vorbereitung reduziert das Risiko erheblich. Die folgenden Punkte haben sich für Bietinteressenten bewährt:
- Bekanntmachung und Verkehrswertgutachten gründlich lesen
- Lage und Umfeld der Immobilie eigenständig in Augenschein nehmen
- Finanzierung vorab mit der Bank klären und Maximalgebot festlegen
- Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Gerichtskosten einkalkulieren
- Form und Höhe der Sicherheitsleistung rechtzeitig vorbereiten
- An einem Termin als Beobachter teilnehmen, um den Ablauf kennenzulernen
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen sind allgemeiner und sachlicher Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen und Anordnungen des jeweiligen Amtsgerichts. Termine, Bedingungen und Wertgrenzen können sich im Einzelfall unterscheiden oder kurzfristig ändern.
Maßgebliche Gesetze
Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.
Wo gerade versteigert wird
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.
- Amtsgericht Trier43
- Amtsgericht Schöneberg23
- Amtsgericht Hof17
- Amtsgericht Siegburg15
- Amtsgericht Syke13
- Amtsgericht Cloppenburg11
- Amtsgericht Stade10
- Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck9
- Amtsgericht Oschersleben8
- Amtsgericht Friedberg (Hessen)7
- Amtsgericht Papenburg7
- Amtsgericht Herne6
- Amtsgericht Weilheim i. OB6
- Amtsgericht Jülich5