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Ratgeber

Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehen

Was der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung bedeutet, wie das Gericht ihn feststellt und warum er nicht mit dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen ist.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehen
KennzahlWertFundstelle
5/10-Grenze (von Amts wegen)50 % des Verkehrswerts§ 85a Abs. 1 ZVG
7/10-Grenze (auf Antrag)70 % des Verkehrswerts§ 74a Abs. 1 ZVG
Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts§ 68 Abs. 1 ZVG

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 74a ZVG
7/10-Grenze: Zuschlagsversagung auf Antrag unterhalb sieben Zehnteln des Verkehrswerts; zugleich Grundlage der Verkehrswertfestsetzung.
§ 85a ZVG
5/10-Grenze: Der Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, wenn das Meistgebot die Hälfte des Verkehrswerts nicht erreicht.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

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