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Ratgeber

Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehen

Was der Verkehrswert in der Zwangsversteigerung bedeutet, wie das Gericht ihn feststellt und warum er nicht mit dem späteren Zuschlagsgebot gleichzusetzen ist.

Zuletzt aktualisiert:

Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 74a ZVG
7/10-Grenze: Zuschlagsversagung auf Antrag unterhalb sieben Zehnteln des Verkehrswerts; zugleich Grundlage der Verkehrswertfestsetzung.
§ 85a ZVG
5/10-Grenze: Der Zuschlag ist von Amts wegen zu versagen, wenn das Meistgebot die Hälfte des Verkehrswerts nicht erreicht.
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