Zwangsversteigerungen im Landkreis Ahrweiler
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz). 10 Versteigerungstermine an 2 Amtsgerichten, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Ahrweiler?
Einfamilienhaus
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke /Grünland und Wald / Gehölz
Einfamilienhaus, Wohnhaus mit Garage, Stall und Scheune und Gartengrundstück
Garage, Garage Nr. 76 (als Teil einer Garagenzeile)
Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Gewerblich genutztes Grundstück
Wie sind die Marktdaten im Landkreis Ahrweiler?
Aktuell 10 Versteigerungstermine im Landkreis Ahrweiler. Der nächste Termin ist am 4. November 2026, der späteste am 24. Februar 2027.
- Median-Verkehrswert
- 135.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, land- und forstwirtschaftlich, Garage
- Nächster Termin
- 4. November 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 10 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Ahrweiler gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 135.000 €.
Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Ahrweiler?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.
In welchen Orten im Landkreis Ahrweiler wird versteigert?
- Remagen (2)
- Antweiler (1)
- Bad Neuenahr-Ahrweiler (1)
- Berg (Eifel) (1)
- Dorsel (1)
- Franken (1)
- Sinzig (1)
- Staffel und Kesseling (1)
- Unkelbach (1)
Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Ahrweiler stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal