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Rheinland-Pfalz

Einfamilienhaus in Remagen

Aktenzeichen 0006 K 0015/ 2025

Einfamilienhaus in Remagen

Lage
Am Fliederbusch
53424 Remagen
Amtsgericht
Sinzig
Versteigerungsort: Amtsgericht Sinzig, Saal 23
Objektart
Einfamilienhaus
Aktenzeichen
0006 K 0015/ 2025
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Remagen, Flur 36 Nr. 197/1, Gebäude- und Freifläche, Am Fliederbusch 11, 485 m², Blatt 7358

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Remagen, 53424 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 4. November 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Sinzig, Amtsgericht Sinzig, Saal 23. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0015/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 435.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 217.500 € (5/10) und 304.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Zuschlag ab rund 217.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Am Fliederbusch, 53424 Remagen

Objektbeschreibung laut Gutachten

Die vorliegende Verkehrswertermittlung bezieht sich auf ein bebautes Grundstück in Wohnlage von Remagen. Das im Jahr 1996 in massiver Bauweise errichtete Wohnhaus gliedert sich in ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss sowie ein bauphysikalisch vorteilhaftes Untergeschoss.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Die vorliegende Verkehrswertermittlung bezieht sich auf ein bebautes Grundstück in Wohnlage von Remagen. Das im Jahr 1996 in massiver Bauweise errichtete Wohnhaus gliedert sich in ein Erdgeschoss, ein Dachgeschoss sowie ein bauphysikalisch vorteilhaftes Untergeschoss. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und einer rückseitigen Geländefreistellung verfügt das Untergeschoss über Tageslicht sowie einen direkt zugeordneten Freisitz.   Im Untergeschoss wurde eine Wohneinheit eingerichtet, deren Nutzung als eigenständige Einliegerwohnung formell nicht der vorliegenden Baugenehmigung entspricht. Die genehmigten Bauunterlagen weisen für diese Ebene lediglich einen Sanitärraum sowie einen Hobbyraum und einen Partyraum aus. Obgleich diese Räumlichkeiten nach gutachterlicher Einschätzung die materiellen Anforderungen an Wohnraum gemäß der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz erfüllen könnten, bleibt die formelle Genehmigungsfähigkeit als separate Wohneinheit sowie deren dauerhafte Nutzbarkeit ohne eine verbindliche Bauvoranfrage oder einen entsprechenden Bauantrag ungeklärt. Für die Zwecke dieses Gutachtens wird jedoch unterstellt, dass es sich um eine rechtlich zulässige und damit offiziell vermietbare Wohneinheit handelt. Die Wohneinheit im Erdgeschoss stellt sich als abgeschlossene Einheit dar. Die Beheizung sowie die Warmwasserversorgung erfolgen über eine eigene Gastherme, die zudem die Räumlichkeiten im Untergeschoss versorgt. In den vergangenen Jahren wurden hier bereits Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, die unter anderem den Austausch der Gastherme, die Sanierung des Badezimmers sowie die Erneuerung der Innenanstriche umfassten. Das Dachgeschoss beherbergt weitere Wohnfläche, die sich in einem baujahrestypischen, durchschnittlichen Erhaltungszustand befindet. Über eine Raumspartreppe ist der ausgebaute Spitzboden zugänglich. Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass dieser Bereich nicht die erforderlichen Kriterien für Aufenthaltsräume im Sinne der LBauO Rheinland-Pfalz erfüllt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Wertermittlung durch einen pauschalen Zuschlag für die wohnwertähnliche Nutzung berücksichtigt.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Sinzig. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
435.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
304.500 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
217.500 €
Sicherheitsleistung (10 %)
43.500 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 60 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 435.000 € und liegt damit 139 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 182.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 9 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
15.700 €Median 182.000 €811.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (435.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (5 %)
21.750 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.175 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.175 €
Gesamt-Nebenkosten
26.100 € · ≈ 6 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Sinzig
Aktenzeichen
0006 K 0015/ 2025
Letzter Sync
5. September 2026 um 09:37
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

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