2 aktuelle Termine · Bundesland Nordrhein-Westfalen
Das Amtsgericht Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 505.000 € bis 526.000 € (Median 526.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Lindlar statt.
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Wipperfürth. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 30. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Wipperfürth gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 526.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Wipperfürth, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Wipperfürth.
Mit Stand 25. August 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Wipperfürth gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Lindlar, Wipperfürth. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Lindlar (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Wipperfürth reichen von 505.000 € bis 526.000 €; der Median liegt bei 526.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Wipperfürth findet am 26. August 2026 in Lindlar statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 526.000 € entspräche das rund 34.190 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Nordrhein-Westfalen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Wipperfürth spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wipperfürth.