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Amtsgericht

Zwangsversteigerungen Amtsgericht Weilheim i. OB

3 aktuelle Termine · Bundesland Bayern

Aktuelle Termine
3 aktuelle Termine
Neu diese Woche
3 neu diese Woche
Aktualisierung
täglich aktualisiert

Das Amtsgericht Weilheim i. OB (Bayern) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 7.500 € bis 1.070.000 € (Median 37.300 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 20. Oktober 2026 in Steingaden statt.

Marktdaten am Amtsgericht Weilheim i. OB

Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Weilheim i. OB. Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026, der späteste am 17. November 2026.

Median-Verkehrswert
37.300 €
Spanne 7.500 € – 1.070.000 €
Häufigste Objektarten
land- und forstwirtschaftlich, Einfamilienhaus
2 × land- und forstwirtschaftlich
Nächster Termin
20. Oktober 2026
In 45 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 5. September 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Weilheim i. OB gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 37.300 €.

Aktuelle Versteigerungstermine am Amtsgericht Weilheim i. OB

Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Weilheim i. OB

Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Weilheim i. OB, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.

Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Weilheim i. OB?

Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Weilheim i. OB.

Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Weilheim i. OB

Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Weilheim i. OB?

Mit Stand 5. September 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Weilheim i. OB gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Weilheim i. OB zuständig?

Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Steingaden. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Steingaden (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.

In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Weilheim i. OB?

Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Weilheim i. OB reichen von 7.500 € bis 1.070.000 €; der Median liegt bei 37.300 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.

Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Weilheim i. OB?

Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Weilheim i. OB findet am 20. Oktober 2026 in Steingaden statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Bayern?

In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 37.300 € entspräche das rund 1.306 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.

Weitere Amtsgerichte in Bayern

Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.

Quellen & Stand

Die Termine des Amtsgerichts Weilheim i. OB spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 5. September 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Weilheim i. OB.

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