1 aktuelle Termine · Bundesland Nordrhein-Westfalen
Das Amtsgericht Mettmann (Nordrhein-Westfalen) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 162.000 € bis 162.000 € (Median 162.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 21. September 2026 statt.
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Mettmann. Termin am 21. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 1 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Mettmann gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 162.000 €.
Anteile bezogen auf 1 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Mettmann.
Mit Stand 24. August 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Mettmann gelistet. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Mettmann reichen von 162.000 € bis 162.000 €; der Median liegt bei 162.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Mettmann findet am 21. September 2026 statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Nordrhein-Westfalen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 162.000 € entspräche das rund 10.530 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Nordrhein-Westfalen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Mettmann spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Mettmann.