Zwangsversteigerungen Amtsgericht Fulda
10 aktuelle Zwangsversteigerungstermine · Bundesland Hessen
- Aktuelle Termine
- 10 aktuelle Termine
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- Aktualisierung
- täglich aktualisiert
Das Amtsgericht Fulda (Hessen) schreibt aktuell 10 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 130.000 € bis 980.000 € (Median 350.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 16. Oktober 2026 in Eichenzell statt.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell am Amtsgericht Fulda?
Dreifamilienhaus
Einfamilien-/Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Wohnhaus
Einfamilienhaus
Appartementhaus
Zweifamilienhaus
Einfamilienwohnhaus
Einfamilienwohnhaus (Reihenendhaus)
Doppelhaushälfte, Am Kreuz 6, 8
Wie sind die Marktdaten am Amtsgericht Fulda?
Aktuell 10 Versteigerungstermine am Amtsgericht Fulda. Der nächste Termin ist am 16. Oktober 2026, der späteste am 4. Dezember 2026.
- Median-Verkehrswert
- 350.000 €
- Häufigste Objektarten
- Dreifamilienhaus, Einfamilien-/Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus
- Nächster Termin
- 16. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 9. Oktober 2026 10 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Fulda gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 350.000 €.
Was kostet eine Zwangsversteigerung am Amtsgericht Fulda?
Der mittlere gerichtliche Verkehrswert am Amtsgericht Fulda liegt bei 362.500 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 227.002 € und 658.000 €. Grundlage sind 24 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 24 erfassten Terminen, Stand 9. Oktober 2026.
Verkehrswerte nach Objektart
| Objektart | Verfahren | Median |
|---|---|---|
| Häuser | 15 | 275.000 € |
| Grundstücke | 3 | — |
| Mehrfamilienhäuser | 2 | — |
| Gewerbeobjekte | 1 | — |
| Wohnungen | 1 | — |
Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.
Welche Orte gehören zum Amtsgericht Fulda?
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Fulda, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Fulda3
- Eichenzell2
- Ebersburg1
- Gersfeld1
- Künzell1
- Petersberg1
- Tann1
Welche Objektarten versteigert das Amtsgericht Fulda?
Anteile bezogen auf 10 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Fulda.
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Fulda
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Fulda?
Mit Stand 9. Oktober 2026 sind 10 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Fulda gelistet, verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Fulda zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Fulda, Eichenzell, Ebersburg, Gersfeld, Künzell, Petersberg u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Fulda (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Fulda?
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Fulda reichen von 130.000 € bis 980.000 €; der Median liegt bei 350.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Fulda?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Fulda findet am 16. Oktober 2026 in Eichenzell statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einer Zwangsversteigerung in Hessen?
In Hessen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 350.000 € entspräche das rund 21.000 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Weitere Amtsgerichte in Hessen
Vollstreckungsgerichte in Hessen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Fulda spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 9. Oktober 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Hessen beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Fulda.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
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Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Hessen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Fulda stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal