Baugrundstück mit zu liquidierenden Gebäuden in Stephanskirchen
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Baugrundstück mit zu liquidierenden Gebäuden in Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen, 83071 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Rosenheim, Amtsgericht Rosenheim, Außenstelle Bad Aibling, Hofberg 5, 83043 Bad Aibling. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.301.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 650.500 € (5/10) und 910.700 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 650.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lfd.Nr. 1: Baugrundstück mit zu liquidierenden Gebäuden (Zweifamilienhaus mit Anbau, Doppelgarage, Abstellschuppen; Bj.ca. 1958/59; Wfl.ca. 145 qm) Lfd.Nr. 2: 2/3-Miteigentumsanteil an Wegfläche
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rosenheim. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 1.301.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 910.700 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 650.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 130.100 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.301.000 € und liegt damit 1464 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 83.200 €). Ausgewertet wurden 66 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.180 € bis 5.695.800 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 8 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 66 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.301.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 45.535 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 6.505 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 6.505 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 58.545 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Rosenheim
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:04
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
