Das Amtsgericht München (Bayern) schreibt aktuell 24 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk und 4 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 14.000 € bis 10.800.000 € (Median 620.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 31. August 2026 in München statt.
Aktuell 24 Versteigerungstermine am Amtsgericht München. Der nächste Termin ist am 31. August 2026, der späteste am 10. Dezember 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 24 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht München gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 620.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht München, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 24 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht München.
Mit Stand 25. August 2026 sind 24 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts München gelistet, verteilt auf 7 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in München, Grünwald, Hilgertshausen-Tandern, Ismaning, Maisach, München (Schwabing) u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in München (18 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht München reichen von 14.000 € bis 10.800.000 €; der Median liegt bei 620.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts München findet am 31. August 2026 in München statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Bayern beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 620.000 € entspräche das rund 21.700 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Bayern mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts München spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts München.