21 aktuelle Termine · Bundesland Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) schreibt aktuell 21 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 16 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 40.000 € bis 266.900 € (Median 101.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 19. August 2026 in Völkenroth statt.
Aktuell 21 Versteigerungstermine am Amtsgericht Bad Kreuznach. Der nächste Termin ist am 19. August 2026, der späteste am 26. November 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 18. August 2026 21 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Bad Kreuznach gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 101.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Bad Kreuznach, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 21 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Bad Kreuznach.
Mit Stand 18. August 2026 sind 21 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Bad Kreuznach gelistet, verteilt auf 16 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Bad Kreuznach, Sankt Katharinen, Altenbamberg, Argenthal, Bad Kreunach, Bad Sobernheim u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Bad Kreuznach (5 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Bad Kreuznach reichen von 40.000 € bis 266.900 €; der Median liegt bei 101.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Bad Kreuznach findet am 19. August 2026 in Völkenroth statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 101.000 € entspräche das rund 5.050 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Rheinland-Pfalz mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Bad Kreuznach spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 18. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bad Kreuznach.