17 aktuelle Termine · Bundesland Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) schreibt aktuell 17 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 11 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 42.500 € bis 303.000 € (Median 137.400 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 24. August 2026 in Fohren-Linden statt.
Aktuell 17 Versteigerungstermine am Amtsgericht Idar-Oberstein. Der nächste Termin ist am 24. August 2026, der späteste am 11. Januar 2027.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 18. August 2026 17 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Idar-Oberstein gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 137.400 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Idar-Oberstein, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 17 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Idar-Oberstein.
Mit Stand 18. August 2026 sind 17 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Idar-Oberstein gelistet, verteilt auf 11 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Idar-Oberstein, Allenbach, Asbach, Fohren-Linden, Hoppstädten-Weiersbach, Hottenbach u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Idar-Oberstein (6 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Idar-Oberstein reichen von 42.500 € bis 303.000 €; der Median liegt bei 137.400 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Idar-Oberstein findet am 24. August 2026 in Fohren-Linden statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 137.400 € entspräche das rund 6.870 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Rheinland-Pfalz mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Idar-Oberstein spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 18. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Idar-Oberstein.