Doppelhaushälfte in Rehborn
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte in Rehborn, 55592 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 21. Oktober 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0036 K 0111/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 85.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 42.500 € (5/10) und 59.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 42.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Rehborn Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Rehborn Flurstück 60/2 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 60,62 227 764 BV 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bebautes Grundstück mit zwei Wohnhäusern (ehemals landwirtschaftliche Hofstelle); Hauptstraße 60-62, 55592 Rehborn;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 85.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 59.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 42.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 8.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 85.000 € und liegt damit 54 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 184.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 82 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (85.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 4.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 425 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 425 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.100 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 0036 K 0111/ 2024
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 09:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
