Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in München
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage) in München, 80638 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 29. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht München, Amtsgericht München, Justizgebäude Infanteriestraße 5, 80797 München, Sitzungssaal 202. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 1514 K 0200/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.825.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 912.500 € (5/10) und 1.277.500 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1999. Wohnfläche rund 120 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 912.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
1) 4 Zi.-Whg im EG mit interner Verbindung zum UG, Wfl. ca. 119,9 m³, Nfl. ca. 59,3 m², Bj. ca. 1999 SNR an Gartenfläche zu ca. 387 m² 2) TG Stellplatz, Bj. ca. 1999
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts München. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1999
- Wohnfläche
- 120 m²
- Zustand
- Die Bewertung erfolgte nach äußerer Inaugenscheinnahme und anhand vorhandener Unterlagen. Es wurden keine detaillierten Prüfungen auf Baumängel durchgeführt.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 1.825.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 1.277.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 912.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 182.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.825.000 € und liegt damit 659 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Bayern (Median 240.500 €). Ausgewertet wurden 70 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 25.000 € bis 2.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 4 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 70 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 12. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Die 4-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit interner Verbindung zum Untergeschoss und Sondernutzungsrecht an einem Garten befindet sich in einer kleinen Wohnanlage aus dem Jahr 1999. Der Verkehrswert der Wohnung beträgt 1.800.000 €, der Tiefgaragenstellplatz 25.000 €. Die Wohnung ist miet- und lastenfrei.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.825.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 63.875 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 9.125 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 9.125 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 82.125 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- München
- Aktenzeichen
- 1514 K 0200/ 2023
- Letzter Sync
- 12. Oktober 2026 um 17:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.