Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Ingolstadt
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Ingolstadt, 85051 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 26. Oktober 2026 um 14:00 vor dem Amtsgericht Ingolstadt, Arbeitsgericht Ingolstadt, Proviantstr. 5a, Sitzungssaal I. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 227.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 113.500 € (5/10) und 158.900 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1992. Wohnfläche rund 63 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 113.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
2-Zimmerwohnung im EG mit ca. 63 m² Wfl. und 5 m² Nfl. im Kellerraum in Wohnanlage mit insgesamt 102 WE, bestehend aus mehreren Gebäuden, Haus 17 d mit 12 WE; BJ ca. 1992;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Ingolstadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1992
- Wohnfläche
- 63 m²
- Zustand
- Der Zustand der Allgemeinflächen und Gebäudefassaden wird als gut und gepflegt bezeichnet. Die zu bewertende Wohnung konnte aufgrund fehlender Innenbesichtigung nicht beurteilt werden.
- Nutzung
- vermietet
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 227.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 158.900 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 113.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 22.700 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 227.000 € und liegt damit 6 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Bayern (Median 240.500 €). Ausgewertet wurden 68 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 25.000 € bis 2.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 51 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 68 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 13. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Die Wohnung Nr. 84 im Erdgeschoss mit Kellerraum und Sondernutzungsrechten an Terrasse und Gartenfläche in Münchener Straße 17d, 85051 Ingolstadt, hat einen Verkehrswert von 227.000 €. Sie verfügt über eine Wohnfläche von ca. 63 m² und eine Brutto-Grundfläche von ca. 109 m². Das Objekt ist in einer Wohnanlage mit ca. 102 Wohneinheiten und Tiefgarage untergebracht.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (227.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 7.945 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.135 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.135 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 10.215 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Ingolstadt
- Letzter Sync
- 13. Oktober 2026 um 09:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.