2 von 4 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Eingetragen im Grundbuch von Ochtendung
Gemarkung
Flur, Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
m²
Blatt
Ochtendung
Flur 3 Nr. 52/23
Gebäude- und Freifläche Willi-Brandt-Straße 6
646
5783 BV 1
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Rheinland-Pfalz
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 36 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Mehrfamilienhaus in Ochtendung (Rheinland-Pfalz). Versteigerungstermin: 26. August 2026 um 14:00 am Amtsgericht Mayen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 520.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 260.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Willi-Brandt-Straße, 56299 Ochtendung
Objektbeschreibung laut Gutachten
Es handelt sich lt. Gutachten um ein mit einem Dreifamilienwohnhaus mit Doppelgarage bebautes Grundstück in Ortskernlage von 56299 Ochtendung (Willi-Brandt-Straße 6).
Das Grundstück wurde gemäß Bauunterlagen um das Jahr 1999 mit einem Wohnhaus in massiver Bauweise bebaut. Es gibt Wohnungen im KG, EG und DG (diese Wohnung ist nicht baurechtlich genehmigt).
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Es handelt sich lt. Gutachten um ein mit einem Dreifamilienwohnhaus mit Doppelgarage bebautes Grundstück in Ortskernlage von 56299 Ochtendung (Willi-Brandt-Straße 6).
Das Grundstück wurde gemäß Bauunterlagen um das Jahr 1999 mit einem Wohnhaus in massiver Bauweise bebaut. Es gibt Wohnungen im KG, EG und DG (diese Wohnung ist nicht baurechtlich genehmigt). Zum Objekt gehört eine Doppelgarage in massiver Bauweise.
Zur weiteren detaillierten Objektbeschreibung (insbes. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, öffentliche Lasten, Konstruktionsart, Modernisierung, besondere Bauteile, Baumängel/ Bauschäden, besondere wertbeeinflussende Umstände, Nutzfläche und Raumaufteilung, Zubehör, Gewerbe, Altlasten, Nebengebäude und Außenanlagen) wird auf den Gesamtinhalt des Gutachtens verwiesen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mayen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (520.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
26.000 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.600 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.600 €
Gesamt-Nebenkosten
31.200 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Mayen
Aktenzeichen
0002 K 0032/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:30
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.