3 aktuelle Termine · Bundesland Rheinland-Pfalz
Das Amtsgericht Andernach (Rheinland-Pfalz) schreibt aktuell 3 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 83.000 € bis 364.270 € (Median 364.270 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 9. September 2026 in Mülheim-Kärlich statt.
Aktuell 3 Versteigerungstermine am Amtsgericht Andernach. Der nächste Termin ist am 9. September 2026, der späteste am 30. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Andernach gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 364.270 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Andernach, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 3 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Andernach.
Mit Stand 24. August 2026 sind 3 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Andernach gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Mülheim-Kärlich, Andernach. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Mülheim-Kärlich (2 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Andernach reichen von 83.000 € bis 364.270 €; der Median liegt bei 364.270 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Andernach findet am 9. September 2026 in Mülheim-Kärlich statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 364.270 € entspräche das rund 18.214 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Rheinland-Pfalz mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Andernach spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Andernach.